Betont wurde in dem Urteil, dass es nicht ausreiche, diese Angaben auf Unterseiten zu verlinken, wie dies etwa bei anderen Pflichtangaben wie der Widerrufsbelehrung, der AGB und des Impressums als zulässig erachtet wird, vgl. Urteil OLG Hamburg vom 15.02.2007, Az. 3 U 253/06.
eBay, PAngV, Preisangaben, Widerrufsbelehrung, Impressum, AGB, MassenabmahnungMassenabmahnung
Abmahnungen, die in großer Zahl versendet werden
Dieses Urteil wird mit Sicherheit wieder zu einer Abmahnwelle führen.
| Rubrik: | Wettbewerbsrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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