Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte fordert die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatztes in Höhe von 450 € auf. Daneben wird die Erstattung von AnwaltsgebührenAnwaltsgebühren
Anwaltskosten, die für die Ausbringung der Abmahnung anfallen in Höhe von 506 Euro geltend gemacht. Den Abgemahnten wird vorgeworfen gemäß § 106 UrhG den Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfüllt zu haben.
Ein fachanwaltiche Prüfung des Vorwurfs ist nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Folgen, die mit der Abgabe der Unterlassungserklärung einhergehen dringend geboten.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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