Die DHV – Der Hörverlag GmbH geht gegen den Abgemahnten wegen der unerlaubten Verwertung ihres geschützten Repertoires in einer TauschbörseTauschbörse
Als Tauschbörse wird eine Plattform oder ein Ort bezeichnet, an dem ein kostenfreier oder kostengünstiger Austausch von Waren, Dienstleistungen, Medien oder Daten vollzogen wird. Zum Austausch von Daten dienen unter anderem Peer-to-Peer-Netzwerke.
Das Tauschen bzw. Teilen von Dateien ist grundsätzlich zulässig, soweit es sich dabei nicht um urheberrechtliche geschützte Werke handelt und den Beteiligten keine ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers für diese Verwertungsform erteilt wurde.
vor.
Rechtsverletzung durch den Abgemahnten
Nach Aussage der Waldorf Frommer Rechtsanwälte habe die DHV – Der Hörverlag GmbH festgestellt, dass der Abgemahnte für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen über eine TauschbörseTauschbörse
Als Tauschbörse wird eine Plattform oder ein Ort bezeichnet, an dem ein kostenfreier oder kostengünstiger Austausch von Waren, Dienstleistungen, Medien oder Daten vollzogen wird. Zum Austausch von Daten dienen unter anderem Peer-to-Peer-Netzwerke.
Das Tauschen bzw. Teilen von Dateien ist grundsätzlich zulässig, soweit es sich dabei nicht um urheberrechtliche geschützte Werke handelt und den Beteiligten keine ausdrückliche Einwilligung des Rechteinhabers für diese Verwertungsform erteilt wurde.
verantwortlich sei.
Die Tonaufnahmen der DHV – Der Hörverlag GmbH seien weltweit einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Tauschbörsen-Nutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten worden, so die Kanzlei Waldorf Frommer.
Für sämtliche über den Anschluss des Abgemahnten begangene Urheberrechtsverletzungen hafte dieser persönlich.
Es spiele danach, auch keine Rolle, ob der Abgemahnte persönlich oder eine andere Person aus seiner Sphäre – mit oder ohne dessen Einverständnis – über dessen InternetanschlussInternetanschluss
Ein Internetanschluss bezeichnet generell den Zugang eines Computers oder eines Netzwerkes zum Internet. Diese Verbindung kann über Funktechnik, Wählverbindung, Standleitung, Breitbandzugänge oder über Netzwerkkabel erfolgen.
Das Internet (Abkürzung für interconnected Network) ist ein weltweiter, dezentraler Rechnerverband (Netzwerk) bei dem die Datenkommunikation einheitlich über ein Standardkommunikationsprotokoll abgewickelt wird. Über dieses Netzwerk können verschiedene Dienste abgerufen werden (z.B. Email senden und empfangen; Dokumentenzugriff auf www-Servern).
Tonaufnahmen der DHV – Der Hörverlag GmbH zum Download angeboten habe.
Verantwortlichkeit des Abgemahnten als AnschlussinhaberAnschlussinhaber
Inhaber des Telefonanschlusses, zugleich Rechnungsempfänger
Nach Angaben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte bestünde eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Abgemahnte als Inhaber des Internetanschlusses für die über dessen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen als Täter persönlich verantwortlich und somit auch zur Unterlassung und zum SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens verpflichtet sei (OLG Köln MMR 2010, 173, 174; BGH, 12.05.2010, Az. I ZR 121/08, AG Frankfurt am Main, 12.02.2008, Az. 31 C 1753/07-10).
Ansprüche der DHV - Hörverlag GmbH
Aufgrund der über den InternetanschlussInternetanschluss
Ein Internetanschluss bezeichnet generell den Zugang eines Computers oder eines Netzwerkes zum Internet. Diese Verbindung kann über Funktechnik, Wählverbindung, Standleitung, Breitbandzugänge oder über Netzwerkkabel erfolgen.
Das Internet (Abkürzung für interconnected Network) ist ein weltweiter, dezentraler Rechnerverband (Netzwerk) bei dem die Datenkommunikation einheitlich über ein Standardkommunikationsprotokoll abgewickelt wird. Über dieses Netzwerk können verschiedene Dienste abgerufen werden (z.B. Email senden und empfangen; Dokumentenzugriff auf www-Servern).
des Abgemahnten begangenen Rechtsverletzungen habe die DHV – Hörverlag GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens gegen diesen, so der Vertreter der Kanzlei Waldorf Frommer.
Die DHV – Hörverlag GmbH habe Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen und deshalb habe der Abgemahnte sicherzustellen, dass über seinen InternetanschlussInternetanschluss
Ein Internetanschluss bezeichnet generell den Zugang eines Computers oder eines Netzwerkes zum Internet. Diese Verbindung kann über Funktechnik, Wählverbindung, Standleitung, Breitbandzugänge oder über Netzwerkkabel erfolgen.
Das Internet (Abkürzung für interconnected Network) ist ein weltweiter, dezentraler Rechnerverband (Netzwerk) bei dem die Datenkommunikation einheitlich über ein Standardkommunikationsprotokoll abgewickelt wird. Über dieses Netzwerk können verschiedene Dienste abgerufen werden (z.B. Email senden und empfangen; Dokumentenzugriff auf www-Servern).
keine weiteren Urheberrechtsverletzungen begangen werden.
Dieser UnterlassungsanspruchUnterlassungsanspruch
Anspruch gerichtet auf Unterlassen von Rechtsverletzungen könne auch nur durch die Abgabe einer unterzeichneten Unterlassungserklärung erfüllt werden.
Deshalb fordert die DHV – Der Hörverlag GmbH den Abgemahnten zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte dazu auf, die beigefügte Unterlassungserklärung mit dem aktuellen Datum zu versehen, zu unterzeichnen und unverzüglich im Original an die Kanzlei Waldorf Frommer zurückzuschicken.
Sollte die Unterlassungserklärung erst nach Ablauf der genannten FristFrist
Zeitraum innerhalb dessen oder Datum bis zu dem eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss zugehen, könnte bereits ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Abgemahnten eingeleitet worden sein.
Weiter habe die DHV - Hörverlag GmbH einen Anspruch auf Zahlung der ihr durch die Einschaltung der Kanzlei Waldorf Frommer entstandenen RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen.
506,00 EUR RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
Bei sofortiger Klärung der Angelegenheit beliefen sich die RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen unter Zugrundelegung einer 1,0 Geschäftsgebühr, berechnet aus einem StreitwertStreitwert
Der Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren. von 10.000,00 EUR auf 506,00 EUR (Inklusive Auslagenpauschale), so die Waldorf Frommer Rechtsanwälte.
Falls die Reaktion des Abgemahnten den Bearbeitungsaufwand jedoch entscheidend erhöhen würde, könnten sich die Kosten auf mindestens 651,80 EUR (inklusive Auslagenpauschale) belaufen.
Die in § 97a Abs. 2 UrhG ausnahmsweise vorgesehene Begrenzung der Gebühren sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da dieser nur Anwendung finde, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handele.
Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Ferner habe die DHV - Hörverlag GmbH einen Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens, lautete die Aussage der Waldorf Frommer Rechtsanwälte.
450,00 EUR SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit ist die DHV – Hörverlag GmbH bereit, die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450,00 EUR zu akzeptieren.
956,00 EUR zur Erledigung der Angelegenheit
Somit belaufe sich der von dem Abgemahnten zu zahlende Betrag auf 956,00 EUR (506,00 EUR Rechtsanwaltskosten + 450,00 EUR SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens).
Mit fristgerechtem Eingang der unterzeichneten Unterlassungserklärung und dem Eingang der vollständigen Zahlung seien sämtliche Ansprüche der DHV - Hörverlag GmbH in vollem Umfang erledigt.
Der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte sind eine Unterlassungserklärung, ein Ermittlungsdatensatz, ein Gerichtsbeschluss und ein Überweisungsträger als Anlagen angehängt.
| Von: | RAin Sara Rothermel |
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