Die Kanzlei PATZINA Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnen in diesem Zusammenhang den Verkauf von gefälschten Luxusuhren (z.B. RADO) auf Online-Shops wie eBay ab. Die Gegenstandswerte bei Plagiaten von Luxusartikeln sind meist sehr hoch angesetzt, so dass ein Gegenstandswert von 50.000 EUR nicht unüblich ist. Diesbezügliche Forderungen können also schnell mal die 1.500 EUR Marke und mehr erreichen.
Plagiate, Abmahnung, ebay
Oftmals sind die Plagiate von den Originalen kaum zu unterscheiden. Dennoch haftet der Anbieter zunächst für sein Warenangebot, so dass eine genaue Prüfung unabdingbar ist bevor es zu einem Verkaufsangebot kommt.
| Rubrik: | Markenrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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