Die Abmahnung - Das Original
 
 





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22.06.2009 10:31 Alter: 3 Jahr(e)

Abmahnung des Films "Männersache" durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag der Constantin Film AG

Wie bereits berichtet mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München seit längerer Zeit im Auftrag verschiedener RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
die unerlaubte Verwertung geschützter Musikstücke, Filme und Hörbücher ab.

Aktuell wird verstärkt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Filme in Tauschbörsen abgemahnt, so z.B des Films "Männersache".

In diesem Fall werden jeweils Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 € sowie ein SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
in Höhe von 450 € gefordert.

Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt mit all ihren rechtlichen Konsequenzen. Es liegt auf der Hand, dass die Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft erfolgen sollte, erst recht nicht in der vorgelegten Form.

Rubrik: Urheberrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
MEDIENRECHT mainz
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