Aktuell wird verstärkt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Filme in Tauschbörsen abgemahnt, so z.B des Films "Männersache".
In diesem Fall werden jeweils Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 € sowie ein SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens in Höhe von 450 € gefordert.
Zudem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt mit all ihren rechtlichen Konsequenzen. Es liegt auf der Hand, dass die Abgabe der Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft erfolgen sollte, erst recht nicht in der vorgelegten Form.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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