Die Abmahnung - Das Original
 
 





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03.07.2009 10:28 Alter: 3 Jahr(e)

Abmahnung Graf von Westphalen Rechtsanwälte im Auftrag der Navteq (DE) GmbH wegen unerlaubter Verwendung urheberrechtlich geschützter Karten (map24)

Die Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Navteq (DE) GmbH aus Eschborn die unerlaubte Verwendung geschützter Karten ab, die über das Portal map24 angeboten werden.

Die Navteq (DE) GmbH ist betreibt das Portal map24 und bietet dort im Bereich des Internet-Mappings und der Routenplanung ihre Dienste an.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserkärung wird die Erstattung der AnwaltsgebührenAnwaltsgebühren
Anwaltskosten, die für die Ausbringung der Abmahnung anfallen
aus einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000 Euro gefordert, folglich 1.005,40 Euro.

Zudem wird um AuskunftAuskunft
Anspruch des Rechteinhabers gegen den Verletzer auf Auskunft
über den Zeitpunkt der Onlinestellung gebeten.

Die Zugrundelegung eines Gegenstandwertes in Höhe von 30.000 Euro dürfte juristisch nicht haltbar sein, da es abweichende gerichtliche Entscheidungen gibt.

Ebenso ist der Ansatz der mittleren Geschäftsgebühr angreifbar, da auch hier konträre grichtliche Entscheidungen vorliegen.

Alternativ bietet die Navteq GmbH die Möglichkeit, einen Vertrag über die Nutzung des Produkts auf dem Portal map24 abzuschließen, was es im Einzelfall zu prüfen gilt.


Die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit all ihren rechtlichen Konsequenzen gefordert unter Androhung einer VertragsstrafeVertragsstrafe
Strafe, die bei vertragswidrigem Verhalten eines Vertragspartners verwirkt wird
in Höhe von 10.000 Euro für den Fall einer Zuwiderhandlung.

Die Abgabe der Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls ungeprüft erfolgen, erst recht nicht in der vorgelegten Form.

Rubrik: Urheberrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
MEDIENRECHT mainz
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