Im Auftrag von Jens Kindervater spricht die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aus. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er ohne Zustimmung des Rechteinhaber Jens Kindervater urheberrechtlich geschützte Dateien in einer Tauschbörse zum Download angeboten hat. In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass dem Rechteinhaber Jens Kindervater durch dieses illegale Verhallten erheblicher Schaden entstanden ist. Der Abgemahnte wird aufgefordert, gegenüber Jens Kindervater eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu leisten. In der Regel wird ein pauschalisierter Schadensersatzbetrag gefordert.
Rechteinhaber: Jens Kindervater
Kanzlei: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Eine Abmahnung des Rechteinhabers Jens Kindervater sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Lassen Sie sich zu keinen Kurzschlussreaktionen hinreisen oder geben Sie nicht voreilig Informationen an die Abmahnkanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder den Rechteinhaber Jens Kindervater preis, welche später gegen Sie verwendet werden können. Jeder Fall ist individuell zu betrachten. Es ist ratsam, die Abmahnung und die Erfolgsaussichten von einem spezialisierten Anwalt bzw. einer spezialisierten Kanzlei begutachten zu lassen.
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