Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte fordert die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 € auf.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen gemäß § 106 UrhG den Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfüllt zu haben.
Der in der Abmahnung angesprochene Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
| Rubrik: | Urheberrech |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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