Die Abmahnung - Das Original
 
 





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19.01.2010 10:45 Alter: 2 Jahr(e)

Abmahnung Superstar Entertainment GmbH&Co. KG - Guten Morgen Sonnenschein von Tobias Schulz

Die in den Abmahnkreisen bekannte Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt derzeit im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG die urheberrechtswidrige Verwendung des Musikstücks Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein ab.

Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte fordert die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 € auf.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen gemäß § 106 UrhG den Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfüllt zu haben.

Der in der Abmahnung angesprochene Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

Rubrik: Urheberrech
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz

weitere Infos:

www.win-abmahnung.info
www.ggr-law.com



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