Die Abmahnung - Das Original
 
 





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17.05.2011 15:04 Alter: 1 Jahr(e)

Abmahnung vom 13.Mai 2011 der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung des Titels „Ohne Limit“ (Film) in einer sog. Tauschbörsen

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen des Downloads des Titels „Ohne Limit“ (Film) unter gleichzeitiger Bereitstellung zum Download für andere Nutzer in einer sog. Tauschbörsen (Filesharing) ab.

Der Abgemahnten wird vorgeworfen, den Titel „Ohne Limit“ illegal über die Tauschbörse bittorrent [sic] heruntergeladen und dabei wiederrum anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch habe sie die ausschließlichen Verwertungsrechte der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft verletzt.

Die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschluss der Betroffenen erfolgte durch Auskunft des Internet Service Providers, welcher durch Beschluss des zuständigen Landgerichts nach § 101 IX UrhG zu dieser Auskunft verpflichtet wurde.

Als Inhaber des Internetanschlusses sei die Abgemahnte auch für alle in diesem Zusammenhang begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich und habe sich dabei auch das Verhalten Dritter zurechnen zu lassen.

Daher würden sich gegenüber der Abgemahnten Ansprüche auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach § 97 UrhG, Erstattung der für die Abmahnung angefallenen Kosten nach § 97a I UrhG, §§ 683, 677, 670 BGB und Schadensersatz.

Nach detaillierter Darlegung einzelner Rechnungsposten wird der Abgemahnte im Rahmen eines Vergleichsangebots zur Zahlung eines einmaligen Betrages von 956,00 Euro aufgefordert. Zudem werden weitere rechtliche Schritte angedroht, falls der Abgemahnte den Forderungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkomme.

Es wird geraten, die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterzeichnen oder die geforderte Summe zu bezahlen, sondern Rücksprache mit einem auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu halten.

Von: RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht)
F. Thelen, juristische Mitarbeiterin

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