Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Frida GbR die unberechtigte Verwertung des Musikalbums „Juwel“ der Künstlergruppe Frida Gold ab und verfolgt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerks „Die drei Muskeltiere“ in Internettauschbörsen.
Die Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer hatten bislang den stattlichen Umfang von zwölf Seiten ohne Anlagen (vorbereitete Unterlassungserklärung, Datenblatt, Auskunftsbeschluss). Mit Anlagen wurden so regelmäßig kleine Pakete von über 20 Seiten an den Abgemahnten versendet.
Der Grund für die erhebliche Verkürzung (Halbierung) des Anschreibens ist das Weglassen der bislang sehr ausführlichen Zitierung von Rechtsprechung zu den einzelnen Punkten, die im Anschreiben dargelegt wurden, etwa zur Frage und Beweisbarkeit des Verstoßes selbst, der Verpflichtung des Abgemahnten, die Kosten zu erstatten und Schadensersatz zu leisten.
Offensichtlich erhoffen sich Waldorf Frommer von diesem Schritt eine bessere Verständlichkeit der Abmahnung und damit eine zügigere Abwicklung der einzelnen Fälle. Durch Weglassen der Rechtsprechungshinweise könnte zudem beabsichtigt sein, dass sich der Abgemahnte keiner anwaltlichen Hilfe mehr bedienen soll.
Ganz entschieden ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Fälle im Detail im Zweifel bei weitem nicht so eindeutig sind, wie es von der Kanzlei Waldorf Frommer dargestellt wird. Rein quantitativ existieren genau so viele Gerichtsentscheidungen, die zugunsten von Abgemahnten ergangen sind und zum anderen wird der Fall nicht dadurch gewonnen, wer mehr Urteile aufzählen kann, sondern wer im Zweifel das Richtige zitiert.
In inhaltlicher Hinsicht hat sich jedoch nichts geändert. Die Münchner Rechtsanwälte fordern weiterhin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von bis zu 956,00 Euro zur Abgeltung der Ersatzansprüche der jeweiligen Mandantschaft für das öffentliche Zugänglichmachen eines Musikalbums oder Filmes.
Unsere Empfehlung ist weiterhin ganz klar: wer eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten hat, sollte sich zunächst anwaltlich beraten lassen und keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterscheiben oder vorschnell die Forderungen erfüllen.
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| Von: | RAin Sara Rothermel |
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