Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München werden immer wieder abmahnend wegen Urheberrechtsverletzungen im Namen verschiedener Rechteinhaber tätig.
Auch 2011 wurden bisher eine Vielzahl von Abmahnungen durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochen.
In der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wird den Abgemahnten mitgeteilt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen gegen sie vorgeht.
Es sei durch die Rechteinhaber festgestellt worden, dass der Abgemahnte für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtliche geschützten Bild-/Tonaufnahmen über eine Internettauschbörse verantwortlich sei, so die Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte.
Nach Aussage der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wurden die Urheberrechtsverletzungen hauptsächlich über die Internettauschbörsen BitTorrent oder eDonkey begangen.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertreten hauptsächlich Rechteinhaber aus den Genres Film und Musik.
Es werden aber auch Urheberrechtsverletzungen an Hörbüchern z.B. an Werken der DHV – Der Hörverlag GmbH abgemahnt.
Zu den namhaftesten Rechteinhabern, die durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertreten werden, gehören im Bereich „Film“, unter anderem die Warner Bros. Entertainment GmbH, die Constantin Film Verleih GmbH oder die Tiberius Film GmbH & Co. KG.
Die Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Bereich „Musik“ wird hauptsächlich im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH ausgesprochen.
Laut den Waldorf Frommer Rechtsanwälten haben die Rechteinhaber gegenüber den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz wegen der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzungen.
Deshalb verlangen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte von den Abgemahnten, einen Schadensersatzbetrag zur außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit.
In den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte, die unserer Kanzlei vorliegen beliefen sich diese Schadensersatzbeträge auf 856,00 Euro bis 1.766,00 Euro.
Weiter werden die Abgemahnten in den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte dazu aufgefordert, gegenüber dem jeweiligen Rechteinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte drohen damit, dass sie den Rechteinhabern empfehlen werden, gerichtliche Schritte einzuleiten, falls die Abgemahnten die Forderungen nicht erfüllen sollten.
Betroffene, die eine Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten haben, sollten diese von einem Fachanwalt für Urheberrecht überprüfen lassen und bis dahin keine Zahlungen an die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte oder die Rechteinhaber leisten oder Unterschriften gegenüber diesen Abgeben.
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
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