Im Auftrag von Warner Music Group Germany Holding GmbH spricht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung aus. Der Rechteinhaber Warner Music Group Germany Holding GmbH lässt hauptsächlich urheberrechtlich geschützte Titel aus der / den Werkart/en Musik abmahnen.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er ohne Zustimmung des Rechteinhaber Warner Music Group Germany Holding GmbH urheberrechtlich geschützte Dateien in einer Tauschbörse zum Download angeboten hat. In der Abmahnung wird darauf hingewiesen, dass dem Rechteinhaber Warner Music Group Germany Holding GmbH durch dieses illegale Verhallten erheblicher Schaden entstanden ist. Der Abgemahnte wird aufgefordert, gegenüber Warner Music Group Germany Holding GmbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu leisten. In der Regel wird ein pauschalisierter Schadensersatzbetrag gefordert.
Rechteinhaber: Warner Music Group Germany Holding GmbH
Kanzlei: Rasch Rechtsanwälte
Werkart: Musik
Eine Abmahnung des Rechteinhabers Warner Music Group Germany Holding GmbH sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Lassen Sie sich zu keinen Kurzschlussreaktionen hinreisen oder geben Sie nicht voreilig Informationen an die Abmahnkanzlei Rasch Rechtsanwälte oder den Rechteinhaber Warner Music Group Germany Holding GmbH preis, welche später gegen Sie verwendet werden können. Jeder Fall ist individuell zu betrachten. Es ist ratsam, die Abmahnung und die Erfolgsaussichten von einem spezialisierten Anwalt bzw. einer spezialisierten Kanzlei begutachten zu lassen.
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