Erfolgt die Abmahnung durch die Kanzlei Kornmeier aus Frankfurt werden 450 Euro gefordert, die Kanzlei Graf von Westphalen hätte gerne 480 Euro und - neu hinzugekommen jedoch nicht unbekannt - U+C Rechtsanwälte verlangen 650 Euro für die unerlaubte Verwertung derselben Filme. Das Zustandekommen der unterschiedlichen Summen wird dabei nicht erläutert und erscheint rätselhaft. Kurios erscheint zudem, dass die Firma DigiProtect bis heute keinerlei künstlerische Produktionen hervorgebracht hat, sondern sich einzig und allein auf die Abmahnung von Urheberrechtsverstößen konzentriert.
DigiProtect lässt sich hierzu von den Tonträgern, Filmherstellern und Inhabern exklusiver Nutzungs- und VerwertungsrechteVerwertungsrechte
Das Recht, ein urheberrechtliche geschütztes Werk kommerziell zu verwerten an Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen vor allem im Pornobereich das Recht einräumen, diese Werke in Peer-to-Peer Netzwerken auszuwerten und Verstöße im eigenen Namen zu verfolgen.
Nach den unserer Kanzlei vorliegenden Rahmeneckwertevereinbarungen zwischen DigiProtect und den Lizenzgebern entstehen den Lizenzgebern für die Beauftragung keinerlei Kosten.
Verständlicherweise drängt sich der Verdacht auf, dass eine solche Kostenfreistellung auch in anderen Konstellationen praktiziert wird. Dies wird derzeit in einem laufenden Verfahren geprüft, auf dessen Ausgang man gespannt sein darf.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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