In einem aktuellen Fall, wurde einem Inhaber eines eBay-Accounts eine Abmahnung zugestellt, der Kleidungsstücke mit der Kennzeichnung „Abercrombie & Fitch“ dort zum Kauf angeboten hat. Nach der Aussage Wintersteins, handele es sich bei den Angebotenen Textilien angeblich um Grauimporte / Parallelimporte.
Der Abgemahnte wurde von der Kanzlei Winterstein aufgefordert, die dem Schreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, Auskunft über den Umfang der begangenen Rechtsverletzung und die Quelle der rechtsverletzenden Waren zu erteilen, sowie die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 2.397,50 EUR (Streitwert 150.000 EUR) zu leisten
Weitergehende Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten wurden jedoch ausdrücklich vorbehalten.
Daneben wird er aufgefordert, die noch vorhandenen Textilien, die die Markenrechte von Abercrombie & Fitch Europe S.A. verletzen, entweder diese nachweislich zu vernichten oder herauszugeben.
Rechtliche Würdigung:
Das Markenrecht schützt grundsätzlich Hersteller und Anbieter von Waren und Dienstleistungen und untersagt Dritten, auf deren Waren die geschützten Zeichen anzubringen und damit Handel zu treiben. Der Handel mit Falsifikaten und Grauimporten ist aus Sicht der Markeninhaber in der Tat ein ernstzunehmendes Problem.
Beim Erhalt einer solchen Abmahnung sind folgende Fragen zu klären:
Häufig versuchen Rechteinhaber mit der Keule Fälschungsvorwurf oder Grauimport auch die Reste- bzw. Longtail-Verwertug zu unterminieren, indem günstige Postenware im Zweifel als Piratenware gebrandmarkt wird, um nicht Gefahr zu laufen, dass die eigene (Hoch-) Preispolitik durch günstigere Originale beschädigt wird, die etwa Rückläufer oder liegengebliebene Posten, etwa aufgrund Zuvielbestellung angefallen sind.
Sollten gegen Sie ähnliche Vorwürfe erhoben werden, empfehlen wir, zunächst nichts zu unterschreiben, sondern eine mit dem Thema betraute Kanzlei zu kontaktieren.
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RA Röttger, LL.M.
(Medienrecht)
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