Insbesondere wird erwartet, dass der BGH ausdrücklich herausarbeitet, ob und inwiefern es dabei einen Unterschied macht, dass der AnschlussinhaberAnschlussinhaber
Inhaber des Telefonanschlusses, zugleich Rechnungsempfänger den Zugang zum Netz über WLAN ermöglicht.
Da es bisher keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Thematik geschweige denn zur FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster. Problematik im allgemeinen gibt, wird dieses Urteil richtungsweisend sein.
BGH, WLAN-Haftung
Höchste Beachtung sollten Betreiber von Flughäfen, Hotels, Spielhallen, Schnellimbissketten, Internet Cafés, Gaststätten und Restaurants diesem Urteil schenken, da die Annahme einer Haftung für diese enorme wirtschaftliche Auswirkungen haben könnte.
Man darf gespannt sein, ob das Urteil als Meilenstein im Filesharingsektor bezeichnet werden darf.
Wir gehen zumindest davon aus, dass auch andere immer wiederkehrende Fragestellungen im Zusammenhang mit den FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster. Fällen alsbald einer höchstrichterlichen Prüfung unterzogen werden, da von einer Rechtssicherheit bisher nicht ansatzweise gesprochen werden kann.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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