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02.03.2010 11:40 Alter: 2 Jahr(e)

Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung unzulässig! Keine Auswirkungen auf Filesharing Verfahren

Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für unrechtmäßig erklärt. und klargesetllt, dass alle gespeicherten Vorratsdaten unverzüglich gelöscht werden müssen.

Dies wird wohl allerdings keine Auswirkungen auf die gespeicherten Bestands- und VerkehrsdatenVerkehrsdaten
Verbindungsdaten eines Telekommunikationsdienstes
haben, die die ProviderProvider
Anbieter von Kommunikationsdiensten
im Rahmen der Herstellung von Internetverbindungen kurzfristig speichern, da diese Speicherung nicht auf Vorrat erfolgt.

 

Mehr über:

Vorratsdaten, BestandsdatenBestandsdaten
Kundendaten, die bei dem Abschluss eines Vertrages erhoben werden dürfen
, VerkehrsdatenVerkehrsdaten
Verbindungsdaten eines Telekommunikationsdienstes

Die im Zusammenhang mit den FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
Verfahren herausgegebenen Daten sind nicht mit den Vorratsdaten zu verwechseln. Die gespeicherten Vorratsddaten durften bisher auch nicht von Providern im Zusammenhang mit der Verfolgung von Urheberrechtsverstößen herausgegeben werden, sondern nur zur Verfolgung schwerster Straftaten.

 

 

Rubrik: Urheberrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz


weitere Infos:

www.die-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com

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