Namens und im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH nimmt die Kanzlei Schalast & Partner den Abgemahnten wegen einer von dem Internetanschluss des Abgemahnten aus begangenen Urheberrechtsverletzung in Anspruch.
Urheberrechtsverletzung durch den Abgemahnten
Nach Aussage der Kanzlei Schalast & Partner sei über den Internetanschluss des Abgemahnten eine digitaler Kopie der Tonaufnahme „Cassandra Steen – Gebt Alles (Bravo Hits Vol. 73)“ im Internet in einem File-Sharing-Netzwerk [sic] mittels einer File-Sharing-Software [sic] zum Download angeboten worden.
Aufgrund der von dem Internetanschluss des Abgemahnten aus begangenen Urheberrechtsverletzung habe die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf zukünftiges Unterlassen des öffentlichen Zugänglichmachens der geschützten Tonaufnahme „Cassandra Steen – Gebt Alles (Bravo Hits Vol. 73)“.
Dieser Anspruch sei verschuldensunabhängig und erlösche erst dann, wenn der Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH abgebe.
Neben diesem Unterlassungsanspruch stünde der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ein Anspruch auf Erstattung der Kosten und Schäden infolge der Urheberrechtsverletzung zu, so die Kanzlei Schalast & Partner.
Angebot zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit
Zur Vermeidung eines gerichtlichen Vorgehens gegen den Abgemahnten gibt die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH dem Abgemahnten die Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Erledigung durch Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 390,00 Euro.
Sollte eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung nicht zustande kommen, empfiehlt die Kanzlei Schalast & Partner der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ein gerichtliches Vorgehen.
Deshalb fordert die Kanzlei Schalast & Partner den Abgemahnten zur außergerichtlichen Erledigung dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH einen Vergleichsbetrag in Höhe von 390,00 Euro zu zahlen.
Der Abmahnung der Kanzlei Schalast & Partner wurden ein Beschluss des Landgerichts Köln sowie ein Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt.