Die Abmahnung - Das Original
 
 





Home / News / WiN / News

15.06.2010 10:10 Alter: 2 Jahr(e)

Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz und Hamburg stellen Strafantrag gegen Google wegen unbefugten Datenabfangs

Laut einer Pressemitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz wurde bei allen acht Staatsanwaltschaften des Landes Rheinland-Pfalz Strafantrag gegen die Verantwortlichen der Firma Google in den USA und in Deutschland gestellt.


Hintergrund ist die rechtsiwdrige Erfassung von Funkdaten im Rahmen des Google Street View Einsatzes. Die Vorgehensweise von Google verstoße gegen die Bestimmungen der §§ § 44 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, § 202 b Strafgesetzbuch und § 148 Abs. 1 i.V.m § 89 Telekommunikationsgesetz.

Mehr über:

Google

Man darf gespannt sein, ob es zur Erhebung einer Klage kommen wird.

 

 

Rubrik: Sonstiges
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz

weitere Infos:

www.die-abmahnung.info
www.win-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com
www.twitter.com/ggrlaw

Keine Kommentare
Kommentar hinzufügen

* - Pflichtfeld

*
*
CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
*

*