Nach Aussage der Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehe die Universum Film GmbH gegen den Abgemahnten wegen der unerlaubten Verwertung ihres geschützten Repertoires in einer Tauschbörse vor, da sie festgestellt habe, dass der Abgemahnte für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Bild-/Tonaufnahmen über die Tauschbörse bittorrent [sic] verantwortlich sei.
Urheberrechtsverletzung
Konkret seien die Bild-/Tonaufnahmen der Universum Film GmbH weltweit einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Tauschbörsen-Nutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten worden.
Verantwortlichkeit des Abgemahnten
Für sämtliche über den Internetanschluss des Abgemahnten begangene Urheberrechtsverletzungen hafte der Abgemahnte persönlich, so die Waldorf Frommer Rechtsanwälte.
Die vollständige oder auch nur teilweise Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Werke zum elektronischen Abruf durch Dritte sei als öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG rechtswidrig. Zu einem tatsächlichen Download durch Dritte müsse es dabei nicht kommen.
Der Vertreter der Kanzlei Waldorf Frommer erwähnt, dass unabhängig davon jede mit dem Angebot bzw. Download einer Datei verbundene Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG rechtswidrig sei (AG München, 11.11.2009, Az. 142 C 14130/09).
Es spiele auch keine Rolle, ob der Abgemahnte persönlich oder eine andere Person aus seiner Sphäre – mit oder ohne dessen Einverständnis – über dessen Internetanschluss Bild- / Tonaufnahmen der Universum Film GmbH zum Download angeboten habe.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte erklären, dass eine tatsächliche Vermutung dafür bestehe, dass der Abgemahnte als Inhaber des Internetanschlusses auch für die über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen als Täter persönlich verantwortlich und daher auch zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet sei (OLG Köln MMR 2010, 44, 45; GRUR-RR 2010, 173, 174; BGH, 12.05.2010, Az. I ZR 121/08).
Ansprüche der Universum Film GmbH
Aufgrund der über den Internetanschluss des Abgemahnten begangenen Rechtsverletzungen habe die Universum Film GmbH gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz.
Die Universum Film GmbH habe einen Anspruch auf sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen. Dieser Unterlassungsanspruch könne nach Aussage der Kanzlei Waldorf Frommer nur durch eine von dem Abgemahnten unterzeichnete Unterlassungserklärung erfüllt werden.
Abgabe einer Unterlassungserklärung
Deshalb fordert die Universum Film GmbH den Abgemahnten dazu auf, die beigefügte Unterlassungserklärung mit dem aktuellen Datum zu versehen, zu unterzeichnen und unverzüglich im Original an die Kanzlei Waldorf Frommer zurückzusenden.
Weiter habe die Universum Film GmbH Anspruch auf Zahlung der durch die Einschaltung der Kanzlei Waldorf Frommer entstandenen Rechtsverfolgungskosten.
Diese beliefen sich bei sofortiger Klärung auf 506,00 Euro.
Die in § 97a Abs. 2 UrhG ausnahmsweise vorgesehene Begrenzung der Gebühren sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da sie nur dann gelte, wenn es sich um einen einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handele.
Somit scheide eine Begrenzung im vorliegenden Fall von vornherein aus.
Die Kanzlei Waldorf Frommer erklärt, dass die Universum Film GmbH zusätzlich noch einen Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens habe.
Im Interesse einer schnellen und unproblematischen Erledigung der Angelegenheit ist die Universum Film GmbH bereit, zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 450,00 Euro zu akzeptieren.
956,00 Euro – Angebot zur außergerichtlichen Beendigung der Angelegenheit
Somit müsse der Abgemahnte insgesamt 956,00 Euro (506,00 Euro Rechtsanwaltskosten + 450,00 Euro Schadensersatz) leisten.
Mit fristgerechtem Eingang der unterzeichneten Unterlassungserklärung und mit Eingang der vollständigen Zahlung seien sämtliche Ansprüche der Universum Film GmbH in vollem Umfang erledigt.
Der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung sind einen Unterlassungserklärung, ein Ermittlungsdatensatz, ein Gerichtsbeschluss des LG München I und ein Überweisungsträger angehängt.
Falls Sie Betroffener eine solchen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sind, sollten Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt für Urheberrecht prüfen lassen und bis dahin keinerlei Zahlungen an die Abmahnkanzlei oder den Rechteinhaber leisten oder Unterschriften abgeben.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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