Die Abmahnung - Das Original
 
 





Home / News / WiN / News

12.08.2010 16:30 Alter: 1 Jahr(e)

Die Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im August 2010

Wir haben bereits darüber berichtet, dass die ehemalige Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte seit dem 01.08.2010 unter dem Namen Waldorf Frommer Rechtsanwälte firmiert.

Auch unter der neuen Bezeichnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte werden Abmahnungen wegen unterstellten Urheberrechteverletzungen, die in Tauschbörsen begangen worden sein sollen, auf den Weg gebracht.

Nach wie vor werden die geforderten Summen in Pauschalen geltend gemacht, ohne dass eine konkrete und längst überfällige Darlegung des tatsächlich entstandenen Schadens glaubhaft dargelegt wird.
In den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte hinsichtlich der unerlaubten Verwertung des Films "Pandorum" der Constantin Film Verleih GmbH wird eine pauschaler SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
in Höhe von 450 Euro angenommen.
Die AnwaltsgebührenAnwaltsgebühren
Anwaltskosten, die für die Ausbringung der Abmahnung anfallen
werden mit 506 Euro beziffert aus einem StreitwertStreitwert
Der Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren.
von 10.000 Euro.
Der angesetzte StreitwertStreitwert
Der Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren.
der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erscheint unseres Erachtens angreifbar, da die angeführte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf veraltet ist. Kommende Gerichtsverfahren dürften diese Annahme bestätigen.

Bis dahin werden sich die geforderten Summen nach unten hin nicht ändern.
Dies gilt nicht nur für die Abmahnungen, die von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt werden, sondern für alle anderen Abmahnkanzleien gleichermaßen.

Unabhängig davon werden durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte seit dem 01.08.2010 insbesondere die Urheberrechtsverletzung folgender Werke in P2P-NetzwerkenP2P-Netzwerken
Tauschbörse für Daten
abgemahnt (FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.
).

Filme:

•    Pandorum (Constantin Filmverleih GmbH)
•    Plan B für die Liebe (Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft)
•    Tödliches Kommando – The Hurt Locker (Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft)


Musik:

•    Scorpions – Sting in the Tail (SONY Music Entertainment)

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte sollten im Idealfall von einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht geprüft werden.


 

Rubrik: Urheberrecht FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster.

Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz

weitere Infos:

www.die-abmahnung.info
www.win-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com
www.twitter.com/ggrlaw

sowie auf unserem YouTube Kanal: http://www.youtube.com/user/GGRLAW24

Keine Kommentare
Kommentar hinzufügen

* - Pflichtfeld

*
*
CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
*

*