Namens und in Vollmacht der Edel Germany GmbH nehmen die Rechtsanwälte Sasse & Partner den Abgemahnten wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen im Internet in Anspruch.
Die Edel Germany GmbH sei Inhaberin der ausschließlichen Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an den Aufnahmen auf dem Tonträger „Duran Duran –All you need is now“, so die Sasse & Partner Rechtsanwälte.
Guardaley Ltd.
Nach Aussage der Kanzlei Sasse & Partner habe die Edel Germany GmbH die Firma Guardaley Ltd. damit beauftragt, sogenannte File-Sharing-Systeme [sic] auf rechtsverletzende Angebote zu überprüfen.
Urheberrechtsverletzung über den Internetanschluss des Abgemahnten
Dabei sei festgestellt worden, dass die betreffende Datei über den Internetanschluss des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht wurde.
Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08) spreche der Anscheinsbeweis dafür, dass die Rechtsverletzung auch von dem Abgemahnten selbst als Anschlussinhaber begangen worden sei, so die Aussage der Kanzlei Sasse & Partner.
Das Anbieten der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahmen zum Download im Internet ohne Einwilligung der Edel Germany GmbH stelle eine rechtswidrige Nutzung und damit eine Verletzung der Urheberrechte dar.
Der Edel Germany GmbH stünde somit sowohl ein Unterlassungs- als auch ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 UrhG sowie ein Anspruch auf Vernichtung der rechtswidrig erstellten Kopie nach § 98 UrhG zu.
Namens und in Vollmacht der Edel Germany GmbH haben die Rechtsanwälte Sasse & Partner den Abgemahnten dazu aufzufordern, die benannte Datei unverzüglich und dauerhaft von seinem Computer zu entfernen und zu vernichten.
Weiterhin fordert die Kanzlei Sasse & Partner den Abgemahnten dazu auf, es mit sofortiger Wirkung zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen der Edel Germany GmbH zum Abruf durch andere Teilnehmer von File-Sharing-Systemen [sic] bereitzustellen und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Zur Vermeidung einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche der Edel Germany GmbH verlangen die Sasse & Partner Rechtsanwälte von dem Abgemahnten die Abgabe einer eigenhändig unterzeichneten, unbedingten, unwiderruflichen und vertragsstrafenbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Die Wiederholungsgefahr könne nur durch eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beseitigt werden.
Des Weiteren stünden der Edel Germany GmbH nach Aussage der Sasse& Partner Rechtsanwälte Schadensersatzansprüche zu.
800,00 Euro zur außergerichtlichen Beilegung
Dem Abgemahnten wird zur zügigen außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit angeboten, eine Pauschalzahlung von 800,00 Euro zu leisten, mit der alle bislang entstandenen Schadensersatzansprüche der Edel Germany GmbH abgegolten seien.
Nach Ablauf der Frist müssten die Rechtsanwälte Sasse & Partner der Edel Germany GmbH empfehlen, gerichtlichte Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Jedoch sei die Angelegenheit für den Abgemahnten bei fristgerechtem Eingang der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und der Zahlung von 800,00 Euro endgültig erledigt.
Der Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner wurde eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hinzugefügt.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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