Die Abmahnung - Das Original
 
 





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20.04.2010 11:38 Alter: 2 Jahr(e)

Ed Hardy Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung im Händlersektor - neue Entwicklungen im Zusammenhang mit der Firma Designer Store, Inhaberin Tatjana Kutin

Im Bereich der Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen durch den Handel mit gefälschten oder nicht lizenzierten Ed Hardy Waren konnte nun in Erfahrung gebracht werden, dass nach Angaben der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte die Firma Designer-Store, Inhaberin Tatjana Kutin aus Rodenberg ausschließlich Plagiate mit der Kennzeichnung "Ed Hardy" verkauft haben soll.


Weiteren Angaben zufolge sollen entsprechende Beweise gesichert sein und vorliegen. Zudem sei ein strafrechtliches Verfahren wegen gewerbsmäßiger Markenrechtsverletzung gegen die Firma Designer Store bereits anhängig. Es wird dargelegt, dass es sich bei den Artikeln, welche von der Firma Designer-Store angekauft wurden, um Plagiate handelt, deren Verkauf von der K&K Logistics nicht toleriert würde.

 

Betroffene Händler werden zur Zahlung einer beträchtlichen Summe sowie zur Abgabe einer umfassenden Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben fordert die Firma K&K Logistics die Betroffenen auf, AuskunftAuskunft
Anspruch des Rechteinhabers gegen den Verletzer auf Auskunft
zu erteilen über die Herkunft und den Vertriebsweg der Gegenstände, der Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und etwaiger Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer und der Auftraggeber, sowie der Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren und unter Vorlage entsprechender Einkaufsbelege, Rechnungen und Lieferscheine, die Menge der bestellten, erhaltenen und ausgelieferten Gegenstände, die Einkaufszeiten und Verkaufszeiten, Einkaufspreise und Verkaufspreise, sonstige über die Einkaufspreise hinausgehende Gestehungskosten, die mit dem Verkauf erzielten Umsätze und die mit dem Verkauf erzielten Gewinn.

Zu guter Letzt verlangt die Firma K&K Logistics den kompletten Schaden ersetzt, der bereits entstanden ist oder zukünftig noch entstehen wird.

Erfahrungsgemäß müssen betroffene Händler mit Forderungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich rechnen, wenn sie sich nicht zur Wehr setzen.

Im Falle einer gewerbsmäßigen Markenrechtsverletzung erlangen die besonderen Umstände und Hintergründe im Bereich des"ED-Hardy"-Handels besonderes Gewicht und entscheiden in der Regel über den Ausgang des Verfahrens.

Aufgrund der erheblichen, zumeist existenzentscheidenden Auswirkungen dieser Verfahren sowohl in zivilrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht sollten betroffene Händler keinesfalls versuchen die Verfahren ohne anwaltliche Hilfe zu bewältigen.

Rubrik: Markenrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz

 

weitere Infos:

www.die-abmahnung.info
www.win-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com


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