Die Abmahnung - Das Original
 
 





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16.04.2010 11:40 Alter: 2 Jahr(e)

Ed Hardy - Handel - Fachanwalt und Markenanwalt vertritt Händler bundesweit gegen Marktabschottung

Die Idee des freien Handelsverkehrs scheint in der Textilbranche nicht jedermann zu überzeugen. Insbesondere die Distributeure von Markenwaren scheint dieser Grundsatz des freien, europäischen Handelsverkehrs ein Dorn im Auge zu sein.

Immer wieder versuchen daher lizenzierte Distributeure die Lieferketten der Zwischenhändler derart zu kanalisieren, dass der Import bestenfalls ausschließlich über sie selbst läuft. Dies steht selbstverständlich im Widerspruch zum geltenden Recht, sowohl zum nationalen Markenrecht als auch zum Europäischen Gemeinschaftsmarkenrecht. Dennoch versuchen Distributeure immer wieder, unliebsame Händler zur Aufgabe des Handels mit den Waren der Modelabels zu bewegen.

Abmahnungen, Zollbeschlagnahmungen, einstweilige Verfügungen und Klagen stehen im Modemarkt auf der Tagesordnung. Die Distributeure berufen sich dabei auf die Verletzung von Urheber- und Markenrechten, oftmals zunächst ohne konkreten Beweisantritt.

Insbesondere im Zusammenhang mit dem Modelabel Ed Hardy häufen sich die Prozesse vor den Markengerichten. Händlern und Großhändlern wird dabei vorgeworfen, die Markenrechte und/ oder die Urheberrechte an dem Modelabel Ed Hardy verletzt zu haben.

Bereits an der Grenze wird der Versuch unternommen, die Einfuhr der Waren zu unterbinden. Unabhängig davon, ob die Beschlagnahme rechtmäßig war oder nicht führt dies jedenfalls vorübergehend zu einer Einfuhrblockade mit der Folge, dass dieser Händler vorerst ausgeschaltet ist, da er keinen weiteren Handel betreiben kann bis die Ware wieder freigegeben wird.

Die Frage, ob es sich dabei tatsächlich um nicht lizensierte Ware handelt oder gar um Plagiate spielt zunächst keine Rolle. Dies gilt es im nachfolgenden Verfahren zu klären.

Die Vertriebswege der ED-Hardy Waren sind ebenso vielfältig wie die Labelvariationen von Ed-Hardy selbst. Es ist daher nicht zwingend notwendig, dass ein legaler Handel nur über den jeweiligen Distributeur erfolgen kann. Genau dies wird den Händlern aber immer wieder suggeriert. Der zweite große Streitpunkt ist die Frage nach der Echtheit der ED-Hardy waren.

In den vorliegenden Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und auch in den Gerichtsverfahren vor den speziellen Kammern und Gemeinschaftsmarkengerichten sind die Vorträge zu den Fälschungsmerkmalen der Ed-Hardy Textilien zum Teil pauschalisierend und nicht ausreichend, um der Klage stattzugeben.

In Anbetracht der immensen Streitwerte, denen Großhändler in diesen Verfahren ausgesetzt werden und nicht zuletzt aufgrund der existenziellen Entscheidung die getroffen wird ist eine zur Wehrsetzung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unabdingbar.

Derzeit sind gewichtige Verfahren anhängig, in denen wir Großhändlern zu ihrem Recht verhelfen wollen. Der Ausgang dieser Verfahren wird entscheidend zur Rechtssicherheit auf dem Modemarkt beitragen.

Wir werden weiter berichten.

Rubrik: Markenrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz



weitere Infos:

www.die-abmahnung.info
www.win-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com




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