Dies führt dazu, dass auch seriöse Händler ins Visier der Markenartikler geraten und nicht selten unter Generalverdacht gestellt werden.
In diesen Fällen ist der Händler meist gezwungen, den weiteren Handel mit den Modelabels vorerst bis zur Klärung der Angelegenheit einzustellen. Dies führt schlimmstenfalls zum Stillstand des Geschäfts.
Ed Hardy, Echtheitsbestätigung, Freiverkäuflichkeitserklärung
Auffällig ist in diesem Zusammenhang, dass eine Vielzahl der bekannten Händler sogenannten "Echtheitsbestätigungen" oder "Freiverkäuflichkeitserklärungen" vertrauen, die gerne von gewerbsmäßigen Betrügern ausgestellt werden.
Diese stellen im Streitfalle keine entkräftenden Nachweise dar und sollten als Warnhinweis aufgenommen werden.
Sofern es dennoch soweit gekommen sein sollte, dass gutgläubig Plagiate oder dergleichen erworben wurde, sind Regressmöglichkeiten zu prüfen.
| Rubrik: | Markenrecht Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) |
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