Im vergangenen Sommer ließ ein spektakulärer Schlag gegen gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer (nicht nur) die Netzwelt aufhorchen. Es gab in Deutschland, Frankreich und Spanien Durchsuchungen von Rechenzentren sowie geschäftlichen und privaten Räumlichkeiten von Betreibern der illegalen Film-Download-Plattform kino.to. Derzeit wird ein Teil der in diesem Zusammenhang begangenen Straftaten beim Amtsgericht Leipzig juristisch aufgearbeitet. Zwei Urteile sind bereits gefallen, ein drittes wird demnächst erwartet.
Kino.to firmierte als Suchmaschine für Filme. Tatsächlich wurden ausgesuchte Links zu Adressen veröffentlicht, von denen man Raubkopien herunterladen konnte. Diese Links wurden von den Betreibern akquiriert, geprüft und online gestellt. Ihre Einnahmen erzielte die Plattform mit Online-Werbung, womit durch die zuletzt etwa vier Millionen täglichen Besuchern einiges an Geld zusammenkam.
Mittäter auf mittlerer Ebene
Bei den in Leipzig angeklagten Mitbetreibern handelt es sich nach Angaben des Gerichts um Personen, die auf mittlerer Ebene beim dem Filmpiraterie-Ring tätig waren, der kino.to betrieb. Sie waren nach Ansicht der Richter also durchaus in erheblichem Maße Mittäter und hatten auch recht gut an der illegalen Verbreitung von Spiel- und Fernsehfilmen, Serienfolgen und Dokumentationen verdient.
Am vergangenen Freitag, den 02.12. stand in Leipzig der 33jährige Webdesigner Markus V. in diesem Zusammenhang vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit den andern Betreibern von kino.to gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in mehr als 1,1 Millionen Fällen begangen zu haben.
Ein Exempel statuiert
Das gleiche warf der Staatsanwalt in einer weiteren Verhandlung am Mittwoch auch dem 27jährigen gelernten Automechaniker Martin S. vor. Sowohl dieser als auch sein Mittäter V. hatten mit dem illegalen Filmportal eine ansehnliche Menge Geld verdient, welches natürlich beschlagnahmt wurde. Gelohnt hat es sich für beide nicht, Markus V. wurde zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, Martin S. erhielt sogar drei volle Jahre.
"Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", so der Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Damit hatten die Betreiber des Netzwerkes, dessen Zentrum sich in Leipzig befand, zunächst sogar Erfolg und erzielten wie erwähnt Werbeeinnahmen in Millionenhöhe.
Die Richter begründetem die harten Urteile damit, dass man eine Signalwirkung erzielen wolle: Es solle jedem klar werden, das Urheberrechtsverletzungen erhebliche Strafen nach sich ziehen. Bei dem etwas milderen Urteil gegen Markus V. hatten die Richter in Anrechnung genommen, dass dieser voll geständig und kooperativ gewesen sei und aufgrund seiner Einlassungen weitere Personen strafrechtlich verfolgt werden konnten. Derzeit wird noch gegen etwa 20 Personen im Zusammenhang mit dem Filmportal kino.to ermittelt. Als Haupttäter gilt derzeit ein 38jähriger Mann, gegen den noch verhandelt wird.
(wy)