Nach Aussage der Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte sei der Pornofilm „Euro Privat – Angelabert abgeschleppt – Dreist, Frech, Unverschämt …“ mittels der Internettauschbörse BitTorrent über den Internetanschluss des Abgemahnten anderen Tauschbörsen-Nutzern zum Download angeboten worden.
Für diese Rechtsverletzung sei der Abgemahnte in vollem Umfang verantwortlich, so die Aussage der Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte.
Deshalb verlangen die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller im Namen der DBM Videovertrieb GmbH von dem Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 805,00 Euro.
Desweiteren soll der Abgemahnten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der DBM Videovertrieb GmbH abgeben, so die Forderung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller.
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller droht damit, dass der Abgemahnte mit der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche der DBM Videovertrieb GmbH rechnen müsse, wenn er die Forderungen nicht vollumfänglich erfüllen sollte.
Der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller sind als Anhang eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Vollmacht der DBM Videovertrieb GmbH hinzugefügt.
Betroffene Abgemahnte sollten keinesfalls die beiliegende Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlung tätigen. Die Abmahnung sollte von einem Fachanwalt für Urheberrecht überprüft werden.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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