Die Abmahnung - Das Original
 
 





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07.05.2009 12:25 Alter: 3 Jahr(e)

Facebook Inc. klagt gegen StudiVZ Ltd.

Das Community Netzwerk "Facebook" hat vor dem Landgericht Köln seinen Konkurrenten "StudiVZ" auf Unterlassung verklagt.

StudiVZ wird vorgeworfen, Designelemente, Features sowie den Quellcode von Facebook kopiert und somit die Rechte von Facebook verletzt zu haben.

Im Verhandlungstermin wurde seitens des Gerichts ein VergleichVergleich
Vertrag zum gütlichen Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens.
vorgeschlagen, was sich wohl im Hinblick auf die Unbekanntheit der Materie bei den Gerichten von zunehmender Beliebtheit erfreut.

Mehr über:

Unterlassung, einstweilige Verfügungeinstweilige Verfügung
Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung einer Rechtsposition bis zur Entscheidung in der Hauptsache
, VergleichVergleich
Vertrag zum gütlichen Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens.

Es erscheint schwerlich vorstellbar, dass Facebook sich mit einem VergleichVergleich
Vertrag zum gütlichen Abschluss eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens.
zufrieden geben wird, sollten die Vorwürfe der Wahrheit entsprechen.

Im Vorfeld lehnte das OLG Köln (Beschluss vom 09.01.2009, Az.6 W 3/09) eine Beschwerde von Facebook gegen einen Beschluss des Landgerichts vom 19.12. 2008 ab. Facebook wollte eine einstweilige Verfügungeinstweilige Verfügung
Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung einer Rechtsposition bis zur Entscheidung in der Hauptsache
gegen StudiVZ erwirken, um den Weiterbetrieb der Plattform einstweilen Einhalt zu gebieten. Das Landgericht sah indes keine besondere Eilbedürftigkeit für ein Eilverfahren.

 

Rubrik:Markenrecht, Urheberrecht, Sonstiges
Von:RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
 MEDIENRECHT mainz

 

 

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