Die Abmahnung dient vordergründig der außergerichtlichen Streitbeilegung im geschäftlichen Verkehr und Wettbewerb. Im gewerblichen Rechtschutz, bei Fragen des Urheberrechts, Markenrechts und Wettbewerbsrechts verhindert die Abmahnung oftmals kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren.
Mittels der Abmahnung können Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Die Absicherung der Ansprüche erfolgt dabei durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Im Falle einer Wiederholung der Verletzungshandlung wird eine VertragsstrafeVertragsstrafe
Strafe, die bei vertragswidrigem Verhalten eines Vertragspartners verwirkt wird fällig.
Fachanwalt, FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster., Urheberrecht
Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann gerichtlich durch eine einstweilige Verfügungeinstweilige Verfügung
Vorläufiger Rechtsschutz zur Sicherung einer Rechtsposition bis zur Entscheidung in der Hauptsache oder Klage erzwungen werden. Die Kosten trägt im Falle einer berechtigten Abmahnung der Verletzer.
Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen zur Erlangung der RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen sind dabei unzulässig und gehören dennoch zur täglichen Praxis.
Sachliche und seriöse Hilfe bieten in diesem Zusammenhang Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht.
Diese sind in der Lage den Sachverhalt zu prüfen und die geeigneten Maßnahmen einzuleiten, um die Rechte der Betroffenen professionell zu vertreten.
| Rubrik: | Urheberrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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