Nun gibt es einige Vertreter, die offensichtlich versuchen beim rechtsfragenden Publikum den Eindruck zu erwecken, sie seien Fachanwalt für Markenrecht. Dies ist beschämend und dreist zugleich, da es keinen Fachanwaltstitel für Markenrecht gibt. Die Verwendung der Bezeichnung Markenrecht / Fachanwalt oder Fachanwalt / Markenrecht ist daher gesetzeswidrig und stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.
Fachanwalt
Rechtssuchende sollten sich im Vorfeld ein genaues Bild von der Kanzlei und insbesondere von dem jeweiligen Kanzleiinhaber machen. Sollte die Kanzlei bspw. mehr Standorte als Anwälte ihr Eigen nennen, erscheint ein kritisches Hinterfragen selbstverständlich.Im Zeitalter der neuen Medien eignen sich Suchmaschinen hervorragend um herauszufinden, ob das Geld für die anwaltliche Beratung gut angelegt ist und wem man es in die Hände drückt.Gibt man den Namen mancher Kollegen in die Suchmaschinen ein wird man erstaunt sein, was die Suchmaschinen so alles preisgeben!
| Rubrik: | Markenrecht |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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