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11.11.2010 10:36 Alter: 3 Jahr(e)

Fachanwalt Markenrecht - Vorsicht vor irreführender Werbung durch Anwälte

In Deutschland haben besonders qualifizierte Rechtsanwälte die Möglichkeit, einen Fachanwaltstitel in einem bestimmten Rechtsgebiet zu erlangen. Hierdurch werden die besonderen theoretischen als auch praktischen Kenntnisse des Rechtsanwalts dokumentiert.

Nun gibt es einige Vertreter, die offensichtlich versuchen beim rechtsfragenden Publikum den Eindruck zu erwecken, sie seien Fachanwalt für Markenrecht. Dies ist beschämend und dreist zugleich, da es keinen Fachanwaltstitel für Markenrecht gibt. Die Verwendung der Bezeichnung Markenrecht / Fachanwalt oder Fachanwalt / Markenrecht ist daher gesetzeswidrig und stellt einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß dar.

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Rechtssuchende sollten sich im Vorfeld ein genaues Bild von der Kanzlei und insbesondere von dem jeweiligen Kanzleiinhaber machen. Sollte die Kanzlei bspw. mehr Standorte als Anwälte ihr Eigen nennen, erscheint ein kritisches Hinterfragen  selbstverständlich.Im Zeitalter der neuen Medien eignen sich Suchmaschinen hervorragend um herauszufinden, ob das Geld für die anwaltliche Beratung gut angelegt ist und wem man es in die Hände drückt.Gibt man den Namen mancher Kollegen in die Suchmaschinen ein wird man erstaunt sein, was die Suchmaschinen so alles preisgeben!

 

Rubrik: Markenrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz

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