Die Abmahnung - Das Original
 
 





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22.06.2010 13:52 Alter: 2 Jahr(e)

Fake Mails bekannter Abmahnkanzleien im Umlauf

Derzeit sind Fake-Abmahnungen im Email-Format bekannter Abmahnkanzleien von unbekannten Absendern im Umlauf.


Empfänger sollten diese umgehend als SPAM kennzeichnen und löschen. Es handelt sich hierbei
nicht um Emails der bekannten Abmahnkanzleien.

Mehr über:

SPAM

 

Nachfolgend eine dieser Emails zur Ansicht:



Sehr geehrte(r) ---,

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der
Firma --- an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten
Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser
Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und VerwertungsrechteVerwertungsrechte
Das Recht, ein urheberrechtliche geschütztes Werk kommerziell zu verwerten
im Sinne der §§
15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2
Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1
UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die
einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-AdresseIP-Adresse
Adresse, die einem Computer in einem Netzwerk zugewiesen wird
von
Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von
pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres
Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren
ProviderProvider
Anbieter von Kommunikationsdiensten
, welcher sich aus der IP-AdresseIP-Adresse
Adresse, die einem Computer in einem Netzwerk zugewiesen wird
erkennen lässt, aufgefordert, den der
festgestellten IP-AdresseIP-Adresse
Adresse, die einem Computer in einem Netzwerk zugewiesen wird
zugehörigen Telefon-/InternetanschlussInternetanschluss
Ein Internetanschluss bezeichnet generell den Zugang eines Computers oder eines Netzwerkes zum Internet. Diese Verbindung kann über Funktechnik, Wählverbindung, Standleitung, Breitbandzugänge oder über Netzwerkkabel erfolgen.
Das Internet (Abkürzung für interconnected Network)  ist ein weltweiter, dezentraler Rechnerverband (Netzwerk) bei dem die Datenkommunikation einheitlich über ein Standardkommunikationsprotokoll abgewickelt wird. Über dieses Netzwerk können verschiedene Dienste abgerufen werden (z.B. Email senden und empfangen; Dokumentenzugriff auf www-Servern).
mitzuteilen. Durch
AkteneinsichtAkteneinsicht
Einsicht in die Ermittlungsakte
in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:
---
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt:   
Ihre E-Mail Adresse:  ---
Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft --- großes Interesse daran
hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu
überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 29.06.2010 der
Staatswanltschaft --- zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:
Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten
wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den
Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym
bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der
Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen
Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie
auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.06.2010 sicher
und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste
Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu
erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter:

www.paysafecard.com/de/. Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro
Paysafecard an folgende E-Mailadresse ---
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte das Aktenzeichen : --- an

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten FristFrist
Zeitraum innerhalb dessen oder Datum bis zu dem eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss
keinen 16-
stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der
Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen
Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem
normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,


--- Rechtsanwälte

 

Rubrik: Urheberrecht
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz

weitere Infos:

www.die-abmahnung.info
www.win-abmahnung.info
www.ggr-rechtsanwaelte.de
www.ggr-law.com
www.twitter.com/ggrlaw

sowie auf unserem YouTube Kanal: http://www.youtube.com/user/GGRLAW24

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