Die Abmahnung - Das Original
 
 





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22.07.2011 14:37 Alter: 304 Tag(e)

„Fast and Furious Five“ (Film) – Filesharing-Abmahnung durch APW Rechtsanwälte & Notar (ehemals Auffenberg & Witte Rechtsanwälte) im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH – Abmahnung vom 19. Juli 2011

Aktuell wird durch die Kanzlei APW die Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Werks „Fast and Furious Five“ im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH abgemahnt.


Urheberrechtsverletzung durch den Abgemahnten

Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei APW ist eine von dem Abgemahnten im Internet begangene – strafbare – Urheberrechtsverletzung durch den unberechtigten Upload des Kinofilmes „Fast and Furious Five“ über das Peer-to-Peer-Netzwerk BitTorrent.


Ansprüche der Universal Pictures International Germany GmbH

Die Universal Pictures International Germany GmbH sei die Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Kinofilm „Fast and Furious Five“ und habe wegen der Urheberrechtsverletzung einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz, einen Anspruch auf Auskunft sowie einen Anspruch auf Vernichtung aller bei dem Abgemahnten befindlichen rechtswidrigen Kopien und der Vorrichtungen, mit denen die rechtswidrigen Kopien erstellt worden seien.

Nach Aussage der Kanzlei APW verletze das unberechtigte Bereitstellen des urheberrechtlich geschützten Werkes in Form einer Datei zum Download das ausschließliche Recht der Universal Pictures International Germany GmbH zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Vervielfältigung.

Aus diesem Grund stünden der Universal Pictures International Germany GmbH die oben genannten Ansprüche zu, so der Vertreter der Kanzlei APW.

Die Kanzlei APW fordert den Abgemahnten deshalb dazu auf, die genannte Raubkopie unverzüglich von seinem Computer zu entfernen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Kanzlei zurückzuschicken.

Ebenso sei der Abgemahnten zum Ersatz der Anwaltskosten der Universal Pictures International Germany GmbH verpflichtet, die durch die Inanspruchnahme der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar entstanden seien.

Der Schadensersatz, der der Universal Pictures International Germany GmbH ebenfalls zustünde, errechne sich nach dem Rechtsinstitut der Lizenzanalogie, welches in § 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG gesetzlich geregelt sei.


Außergerichtliches Einigungsangebot der Universal Pictures International Germany GmbH

Die Kanzlei APW weist darauf hin, dass die Universal Pictures International Germany GmbH dazu bereit sei, die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, wenn der Abgemahnte Schadensersatz für die Verbreitung des Titels „Fast and Furious Five“ ohne Abschluss eines Lizenzvertrages an die Universal Pictures International Germany GmbH in Höhe von 350,00 Euro bezahle.

Zusätzlich müsse der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei APW in Höhe von 100,00 Euro tragen.

Mit der Zahlung des Vergleichsbetrages von insgesamt 450,00 Euro seien die Schadensersatzansprüche der Universal Pictures International Germany GmbH, die anwaltlichen Gebühren sowie die Kosten zur Ermittlung des Abgemahnten ausgeglichen.

Sollte der Kanzlei APW innerhalb der genannten Frist keine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugehen, werde diese der Universal Pictures International Germany GmbH anraten, gerichtliche Hilfe in Form eines einstweiligen Verfügungsverfahrens sowie auch eines Schadensersatzverfahrens in Anspruch zu nehmen.

Daraufhin folgen noch einige Informationen zu den Rechtsgrundlagen der im Abmahnschreiben der Kanzlei APW geltend gemachten Ansprüche.

Der Abmahnung der Kanzlei APW sind ein Formulierungsvorschlag einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Vollmacht der Universal Pictures International Germany GmbH hinzugefügt.

Von: RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht)
M. Hampf, stud.iur.

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