Die Abmahnung - Das Original
 
 





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24.06.2011 17:09 Alter: 332 Tag(e)

„Fetisch – Aufriss zarter Strumpf-Schlampen“(Porno) – Filesharing-Abmahnung durch Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft im Namen der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH – Abmahnung vom 20. Juni 2011

Zurzeit mahnt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Werks „Fetisch – Aufriss zarter Strumpf-Schlampen“ im Auftrag der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH ab.

Grund der Abmahnung

Gegenstand der Beauftragung der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller ist die im Rahmen des Netzwerkes BitTorrent, über den Internetanschluss des Abgemahnten begangene Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Fetisch – Aufriss zarter Strumpf-Schlampen“.

An dem Werk „Fetisch – Aufriss zarter Strumpf-Schlampen“ habe die BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte inne, so die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller.

Nach Aussage der Negele Zimmel Greuter Beller sei der Pornofilm „Fetisch – Aufriss zarter Strumpf-Schlampen“ in der Internettauschbörse BitTorrent unerlaubte vervielfältigt und dabei ausgehend von dem Internetanschluss des Abgemahnten zum Download angeboten worden.

Für diese Rechtsverletzung sei der Abgemahnte in vollem Umfang verantwortlich, so die Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte.

Für diese Verantwortlichkeit spreche allein schon der Anscheinsbeweis, dass der Abgemahnte die Rechtsverletzung als Anschlussinhaber selbst begangen habe (BGH v. 15.05.2010, Az. I ZR 121/08).

Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller weisen darauf hin, dass bereits das unerlaubte Herunterladen eines urheberrechtlich geschützten Werkes über eine Internettauschbörse eine Straftat nach §§ 106 ff. UrhG darstelle.

Aufgrund der Rechtsverletzung sei der Abgemahnte der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH gemäß §§ 97 I, 98 UrhG uneingeschränkt zur Unterlassung der Rechtsverletzung verpflichtet.

Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Da das bloße Einstellen der Rechtsverletzung nicht ausreichend sei, fordern die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller den Abgemahnten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH abzugeben.

Weiter habe der Abgemahnte nach § 97a I S.2 UrhG sowie unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller zu übernehmen.

Weiter erklären die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller, dass die BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 I S. 1 UrhG habe.

Im Sinne einer außergerichtlichen Einigung der Angelegenheit ist die BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH bereit, dem Abgemahnten hinsichtlich der Höhe der genannten Ansprüche entgegenzukommen.

805,00 Euro zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit

Zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens gegen die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller dem Abgemahnten die Gelegenheit, die Angelegenheit durch eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 805,00 Euro umfassend zu erledigen.

Hiernach wären sämtliche Ansprüche der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH aus der streitgegenständlichen Urheberrechtsverletzung vollständig abgegolten und erledigt.

Falls der Abgemahnte die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgebe oder die angebotene Zahlung nicht vollständig fristgerecht leiste, müsse dieser damit rechnen, dass die BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH ihre Ansprüche vollumfänglich gerichtlich geltend mache.

Der Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller sind eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Vollmacht der BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH angehängt.

Von: RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht)
M. Hampf, stud.iur.

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