Die Abmahnung - Das Original
 
 





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27.06.2011 12:19 Alter: 330 Tag(e)

Filesharing-Abmahnung durch U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH: „Burning Embers“ (Porno) – Abmahnung vom 24. Juni 2011

Momentan wird die Urheberrechtsverletzung an dem Pornofilm „Burning Embers“ durch die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg in Beauftragung durch die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH abgemahnt.

Die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sei wegen der von dem Internetanschluss des Abgemahnten aus begangenen Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Burning Embers“ durch die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH beauftragt worden.

Nach Aussage der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH habe die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Pornofilm „Burning Embers“ inne.
Insbesondere stünde es nur der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH zu, diesen Pornofilm zu vervielfältigen und in Tauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen.


Urheberrechtsverletzung durch den Abgemahnten

Dieses Rechte habe der Abgemahnte verletzt, indem er das Werk „Burning Embers“ innerhalb des P2P-Netzwerkes BitTorrent heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt habe.

Die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt, dass der Abgemahnte als Anschlussinhaber für diese Urheberrechtsverletzung zivilrechtlich als Störer hafte.

Der Abgemahnte müsse sich ebenfalls das Verhalten Dritter zurechnen lassen, so die Aussage des Vertreters der  U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Dem Abgemahnten wird dargelegt, dass dieser neben seiner strafrechtlichen Verantwortung nach §§ 106 ff. UrhG der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH auch zivilrechtlich hafte.

Das Anbieten des Werks „Burning Embers“ in Internettauschbörsen stelle ein öffentliches Zugänglichmachen nach § 19a UrhG dar und stünde ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu.


Ansprüche der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH

Aus diesem Grund habe die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und auf Vernichtung der bei dem Abgemahnten befindlichen rechtswidrigen Kopien.

Namens und in Vollmacht der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH fordert die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Abgemahnten dazu auf, die benannte Datei unverzüglich von seinem Computer zu entfernen.

Zusätzlich solle der Abgemahnte gegenüber der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, da nur eine solche die Wiederholungsgefahr beseitigen könne.

Gemäß § 97a Abs. 1 UrhG sei der Abgemahnte auch zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verpflichtet.

Die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erwähnen, dass die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 97a Abs. 2 UrhG nicht vorliegen. Das Landgericht Köln habe nämlich mit seinem Urteil vom 21.04.2010 (Az. 28 O 596/09) entschieden, dass eine Anwendung dieser Norm in den Fällen ausscheide, in denen ein ganzes Album in Tauschbörsen angeboten werde. Dies gelte auch für eine DVD.

Weiterhin stünde der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ein Schadensersatzanspruch zu, der sich im Wege der Lizenzanalogie berechnen lasse, so der Vertreter der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.


Außergerichtliches Einigungsangebot: 650,00 Euro

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH bietet dem Abgemahnten jedoch im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung an, sämtliche Ansprüche aus der Rechtsverletzung durch die Zahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 650,00 Euro und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abzugelten.

Sollte der Abgemahnten sich nicht zur Unterlassung verpflichten, werde die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die dargestellten Ansprüche gerichtlich titulieren lassen.

Falls die von dem Abgemahnten geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung fristgerecht übermittelt werde und die vollständige Zahlung vorbehaltlos erfolge, sei die Angelegenheit für den Abgemahnten aus zivilrechtlicher Sicht erledigt, so die Aussage der   U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Weitere Forderungen würden dann nicht mehr geltend gemacht.

Als Anlage wurden der Filesharing-Abmahnung der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger und eine Vollmacht der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH beigelegt.

Betroffene einer solchen Abmahnung der U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sollten die Abmahnung von einem Fachanwalt für Urheberrecht prüfen lassen und bis dahin keinerlei Zahlungen an die Abmahnkanzlei oder den Rechteinhaber leisten oder Unterschriften abgeben.

Von: RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht)
M. Hampf, stud.iur.

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