Für diese Urheberrechtsverletzungen verlangte die Kanzlei Waldorf Frommer von den Abgemahnten jeweils die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 956,00 Euro (506,00 Euro Rechtsanwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz).
Nach Angaben der Kanzlei Waldorf Frommer gingen die jeweiligen Rechteinhaber wegen der unerlaubten Verwertung ihres geschützten Repertoires in einer Tauschbörse gegen die Abgemahnten vor, da sie festgestellt hätten, dass die Abgemahnten für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Bild-/Tonaufnahmen über die Tauschbörse bittorrent [sic] verantwortlich seien.
Bei den Abgemahnten Werken handelte es sich um Folgende:
Für diese Titel wurden schon einmal Filesharing-Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer ausgesprochen.
Nun werden diese Titel erneut durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.
Falls Sie von einer solchen Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sind, sollten Sie die Abmahnung von einem Fachanwalt für Urheberrecht prüfen lassen und bis dahin keinerlei Zahlungen an die Abmahnkanzlei oder den Rechteinhaber leisten oder Unterschriften abgeben.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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