Die Abmahnung - Das Original
 
 





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06.05.2011 16:04 Alter: 1 Jahr(e)

Filesharing-Abmahnungen in der Woche vom 02. Mai – 06. Mai 2011: Abmahnungen durch die Kanzleien Schroeder, Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Frommer, FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Filesharing-Abmahnungen in der Woche vom 02. Mai – 06. Mai 2011: Abmahnungen durch die Kanzleien Schroeder, Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Frommer, FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sasse & Partner, Schalast & Partner, Schulenberg & Schenk und Baumgarten Brandt Rechtsanwälte

In der 18. Kalenderwoche (02. Mai – 06. Mai 2011) erhielt unsere Kanzlei Kenntnis von Abmahnungen der Kanzleien Schroeder, Rasch Rechtsanwälte, Waldorf Frommer, FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sasse & Partner,  Schalast & Partner, Schulenberg & Schenk und Baumgarten Brandt Rechtsanwälte in Bezug auf Filesharing.

Die in Kiel ansässige Kanzlei Schroeder ging wegen der Verletzung des Urheberrechts im Internet gegen die Abgemahnten vor.

Beauftragt wurde die Kanzlei Schroeder hauptsächlich von in Großbritannien ansässigen Rechteinhabern.

Für die Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk forderte die Kanzlei Schroeder von den Abgemahnten die Zahlung eines Betrages in Höhe von 750,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung.

Folgende Filmtitel wurden durch die Kanzlei Schroeder abgemahnt:

  • „Prostitute Porn Tit Movie 2“ – Max Foreman
  • „Naughty Filthy Office Girls #2“ – Neil Thomson
  • „Busty Dreams #1“ – Kevin Mcleod

Die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg gingen wegen der unerlaubten Verwertung der geschützten Tonaufnahme „Schiffsverkehr“ von Herbert Grönemeyer im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG gegen die Abgemahnten vor.

Die Rasch Rechtsanwälte verlangten von den Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.200,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnten die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab.

Ebenso wie andere Anwaltskanzleien forderte die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgemahnten dazu auf, gegenüber den jeweiligen Rechteinhabern eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen gewissen pauschalen Betrag zu leisten.

Im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH mahnten die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Goethe!“ ab. Hierfür verlangten die Rechtsanwälte Waldorf Frommer 956,00 Euro.

Im Auftrag der DHV – Der Hörverlag GmbH wurden die Hörbücher „Frank Schätzing – Tod und Teufel“ und „Frank Schätzing – Der Schwarm“ durch eine Abmahnung abgemahnt.
1.106,00 Euro sollte der vermeintliche Rechtsverletzer für die Urheberrechtsverletzung an beiden Werken leisten.

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnte folgende Titel wegen einer Urheberrechtsverletzung an diesen ab.

  • „The Grind“(Film) – Los Banditos Films GmbH (850,00)
  • „Other Ego – Born this Way“(Musik) – Aergo Trade GmbH (450,00 Euro)

Zusätzlich zu dem von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geforderten Betrag sollte der Abgemahnte noch eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Die in Regensburg ansässige U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnte die Urheberrechtsverletzung an den Pornofilmen „Magmafilm Kinsky Business Regie: Philippe Soine“ und „Britney’s Perversionen“ in Beauftragung durch die Magmafilm GmbH ab.

Die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH forderte von den Abgemahnten jeweils 650,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Sasse & Partner aus Hamburg mahnten das unerlaubte Anbieten der geschützten Filmwerke „Ong Bak 3“ und „I saw the Devil“ in Tauschbörsen im Namen der Splendid Film GmbH ab.

Pro Rechtsverletzung wurde von den Abgemahnten ein Betrag in Höhe von 800,00 Euro gefordert. Zusätzlich wurde der Abgemahnte durch die Kanzlei Sasse & Partner dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Schalast & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main mahnten die unerlaubte Verwertung der geschützten Tonaufnahme „Deniz Koyu – Lose Control“ (House Charts Megamix Vol. 1) im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ab.

Zusätzlich zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangte die Kanzlei Schalast & Partner die Bezahlung eines Betrages von 290,00 Euro.

Die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk wurde wegen der Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörsen an dem Pornofilm „Skandal – Pervers Spanner“ abmahnend tätig.

Beauftragt wurden die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte von der G & G Medie Foto – Film GmbH.

1.298,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangten die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte von den Abgemahnten.

Die Berliner Baumgarten Brandt Rechtsanwälte mahnten den Film „Soldiers of War“ wegen der Verletzung des Urheberrechts im Internet ab.

Die Kanzlei Baumgarten Brandt wurde von der KSM GmbH dazu beauftragt, die vermeintlichen Rechtsverletzern abzumahnen und von diesen Schadensersatz zu verlangen.

850,00 Euro und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung forderte die Kanzlei Baumgarten Brandt aus diesem Grund von den Abgemahnten.

Von: RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht)
M. Hampf, stud.iur.

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