Die Abmahnung - Das Original
 
 





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08.04.2011 11:59 Alter: 1 Jahr(e)

Filesharing-Abmahnungen in der Woche vom 04.04. – 08.04.2011 der Kanzleien Waldorf Frommer, Kornmeier & Partner Rechtsanwälte, Lihl und Rasch Rechtsanwälte

In der 14. Kalenderwoche (04.04. – 08.04.2011) gingen unserer Kanzleien vermehrt Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte zu.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München mahnten die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen im Namen verschiedener Rechteinhaber ab.

Die Abgemahnten wurden von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten dazu aufgefordert, einen Betrag in Höhe von 956,00 Euro zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung gegenüber dem jeweiligen Rechteinhaber abzugeben.

Die Urheberrechtsverletzungen an folgenden Filmtiteln wurden von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten abgemahnt:

  • „Lieferung mit Hindernissen – Killer frei Haus“ – Tiberius Film GmbH & Co. KG
  • „The Resident“ - Constantin Film Verleih GmbH
  • “”Zweiohrküken” – Warner Bros. Entertainment GmbH

 

Weiter erhielten wir Kenntnis von Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen.

Hier wurde von den Rasch Rechtsanwälten für die Verletzung an einem Musikalbum von den Abgemahnten eine Summe in Höhe von 1.200,00 Euro und die Abgabe eines Vergleichs und einer Unterlassungserklärung verlangt.

Abgemahnt wurden die Musikalben „Sterneneisen“ von In Extremo (Universal Music GmbH) und „Charm School“ von Roxette (EMI Music Germany GmbH & Co. KG).

 

Auch die in Frankfurt am Main ansässige Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte wurde wegen Urheberrechtsverletzungen tätig.

Kornmeier & Partner gingen wegen der Verletzung des Urheberrechts an der Tonaufnahme „Mads Langer – You’re Not Alone – Various Artists/ Bravo Hits 72“ im Auftrag der GSDR GmbH gegen die Abgemahnten vor.

450,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wurden von den Abgemahnten verlangt.


Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl aus Postbauer mahnte die unerlaubten Verwertung des geschützten Werks „2010: Moby Dick“ in Internettauschbörsen in Beauftragung durch die Great Movies GmbH ab.

Rechtsanwalt Lihl forderte die Abgemahnten dazu auf, 750,00 Euro und zu leisten und einen Unterlassungserklärung abzugeben.

Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht

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GGR Rechtsanwälte Kanzlei für Urheber-, Internet- / IT-, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz
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