In der 15. Kalenderwoche (11.04. – 15.04.2011) gingen unserer Kanzlei Abmahnungen der Kanzleien Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte, U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Waldorf Frommer, Philipp Marquort, Rechtsanwalt Meier und FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Filesharings zu.
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg mahnte die Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörsen an den Pornofilmen „Teen Babysitters“ (Combat Zone Corp.) und „Mädels brauchen Pisse“ (Berlin Media Art e.K.) ab.
Für die Rechtsverletzungen forderte die Kanzlei Schulenberg & Schenk von den Abgemahnten 1.298,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Die in Regensburg ansässige U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ging wegen der Urheberrechtsverletzung an mehreren Pornofilmen im Namen verschiedener Rechteinhaber gegen die Abgemahnten vor.
Durch die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurden folgende Titel abgemahnt:
Die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH forderte von den Abgemahnten aufgrund der Rechtsverletzung die Zahlung eines Betrages in Höhe von 650,00 Euro pro Titel und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer gingen wegen den unerlaubten Verwertung des geschützten Werks „Raymond V Raymond“ (Album) von Usher in sog. Tauschbörsen in Beauftragung durch die Sony Music Entertainment Germany GmbH gegen die vermeintlichen Rechtsverletzer vor.
956,00 Euro und eine Unterlassungserklärung wurden von den Abgemahnten für die unerlaubte Verwertung verlangt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Marquort aus Kiel mahnte die Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Verarscht Total – Echte Girls live verarscht“ (Porno) im Auftrag der Notrefun Entertainment Media GmbH ab.
Rechtsanwalt Philipp Marquort forderte den Abgemahnten dazu auf, 750,00 Euro zu zahlen und gegenüber der Notrefun Entertainment Media GmbH eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Durch ra meier Rechtsanwaltskanzlei aus Lünen wurde die unerlaubte Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme „Till Morning“ der Interpreten „Darius & Finlay“ im Namen der Trak Music GnbR abgemahnt.
Der Titel „Till Morning“ sei auf der „Clubs Sounds Vol. 56“ zu finden.
Ein Vergleichsbetrag in Höhe von 390,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung waren die Forderung von ra meier.
Auch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg wurde abmahnend tätig.
Das Musikalbum „Massiv – Blut gegen Blut 2“ wurde im Namen von Wassiem Taha durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt.
Die Forderungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH lauteten: Zahlung von 980,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
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