Die Abmahnung - Das Original
 
 





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21.04.2011 11:51 Alter: 1 Jahr(e)

Filesharing-Abmahnungen in der Woche vom 18. April – 21. April 2011: Abmahnungen durch die Kanzleien Waldorf Frommer, Rasch Rechtsanwälte, BaumgartenBrandt, Rechtsanwalt Lihl und Schroeder

In der 16. Kalenderwoche (18. April – 21. April 2011) erhielt unsere Kanzlei Kenntnis von Abmahnungen der Kanzleien Waldorf Frommer, Rasch Rechtsanwälte, BaumgartenBrandt, Rechtsanwalt Lihl und Rechtsanwalt Schroeder wegen Filesharings.

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München ging wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen gegen die vermeintlichen Rechtsverletzer vor.

Von der Kanzlei Waldorf Frommer wurden abgemahnt:

  • „Jud Süss – Film ohne Gewissen“(Film) – Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
  • „Human“ (Album) von Brandy – SONY Music Entertainment Germany GmbH

Wegen der Angeblichen Verletzung des Urheberrechts forderte die Kanzlei Waldorf Frommer von den Abgemahnten einen Betrag in Höhe von 956,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnten die unerlaubte Verwertung der geschützten Tonaufnahmen des Albums „Cadiology“ der Künstlergruppe Good Charlotte im Namen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab.

Hier verlangten die Rasch Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Begleichung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 Euro und die Abgabe einer unterzeichneten strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die in Berlin ansässige Kanzlei BaumgartenBrandt mahnte die Verletzung des Urheberrechts im Internet an dem Film „The Hooligan Club – Fear and Fight“ im Auftrag der KSM GmbH ab.

850,00 Euro sollte der Abgemahnte bezahlen und sich gegenüber der KSM GmbH durch Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zur Unterlassung verpflichten, so lautete die Forderung der Kanzlei BaumgartenBrandt.

Rechtsanwalt Lihl aus Postbauer-Heng wurde wegen der unerlaubten Verwertung des geschützten Werkes „Kettensägen Zombies Redux“ in Beauftragung durch die Maximum Uncut Productions abmahnend tätig.

Für die angebliche Verletzung der Rechte der Maximum Uncut Productions forderte die Kanzlei Lihl den Abgemahnte dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und 750,00 Euro zur Begleichung des Schadens zu leisten.

Die Kieler Kanzlei Schroeder mahnte die Verletzung des Urheberrechts im Internet im Namen verschiedener Rechteinhaber ab.

Folgende Titel wurden durch die Kanzlei Schroeder abgemahnt:

  • „Fat Dirty Whore Porn 2“(Porno) – Scott Turnill
  • “Czech Pissing Queens #1 – Radka”(Erotikfilm) – Peter Banks

Hier sollten die Abgemahnten 750,00 Euro pro Titel zahlen und eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber dem jeweiligen Rechteinhaber abgeben.

Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht

Kontakt: Web:
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GGR Rechtsanwälte Kanzlei für Urheber-, Internet- / IT-, Medienrecht und Gewerblichen Rechtsschutz
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