In der 17. Kalenderwoche (25. April – 29. April 2011) gingen unserer Kanzlei Abmahnungen der Kanzleien Rasch Rechtsanwälte, Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft, Waldorf Frommer, U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Baek Law Rechtsanwälte und Zimmermann & Decker Rechtsanwälte wegen Filesharings zu.
Die Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg mahnten die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen im Namen der Universal Music GmbH ab.
In einer Abmahnung wurde durch die Rasch Rechtsanwälte die Urheberrechtsverletzung an neun Musiktiteln abgemahnt, die alle auf dem Chartcontainer „German Top 100“ zu finden sind.
Folgende Musiktitel wurden in der Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte abgemahnt:
Für die Urheberrechtsverletzung an neun Musiktiteln fordern die Rasch Rechtsanwälte von den Abgemahnten die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Die in Augsburg ansässige Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft ging wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke im Auftrag verschiedener Rechteinhaber gegen die vermeintlichen Urheberrechtsverletzer vor.
Die Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft fordert die Abgemahnten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen gewissen Betrag zur außergerichtlichen Einigung zu leisten.
Von der Negele, Zimmel, Greuter, Beller, Rechtsanwälte – Partnerschaftsgesellschaft wurden abgemahnt:
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnte die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen in Beauftragung durch die Constantin Film Verleih GmbH ab.
956,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte von den Abgemahnten.
Bei den von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten abgemahnten Titeln, handelte es sich um folgende Filme:
Die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg mahnte im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG die Urheberrechtsverletzung an dem Pornofilm „Lena Nitro – Exzesse beim Porno-Dreh“ ab.
Hier forderte die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Urheberrechtsverletzung die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Baek Law Rechtsanwälte aus Hamburg wurden wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke im Namen der Update Media Group abmahnend tätig.
Für drei Titel verlangt die Kanzlei Baek Law vom Abgemahnten einen Betrag von 450,00 Euro und ebenfalls die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Abgemahnt wurde von Baek Law „Lollies – Feuer und Flamme/Mittendrin/Alles Ganz Egal (Schlager Megamix 2010).
Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte aus Hamburg mahnte wegen der unerlaubte Verwertung der geschützten Tonaufnahme „Xavier Naidoo – Bitte hör nicht auf zu träumen“ im Namen der toonpool Medien GmbH ab.
Hier wird der Abgemahnte von den Zimmermann & Decker Rechtsanwälte dazu aufgefordert, 425,00 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der toonpool Medien GmbH abzugeben.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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