So wurde neben den vorbezeichneten Kanzleien auch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der unerlaubten Verwertung des Filmwerks „Kokowääh“ sowie der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen des Musikwerks „Duets II“ des Künstlers Tony Bennett abmahnend tätig.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte verfolgte die illegale Verbreitung der Tonaufnahmen „Street Dancer“ und „Snus“ im Namen der GSDR GmbH.
Weiter erreichte uns auch eine Abmahnung der rka Rechtsanwälte aus Hamburg, die im Auftrag der Koch Media GmbH das unberechtigte Anbieten des Computerspiels „Deus Ex – Human Revolution“ in Filesharing-Netzwerken abmahnt.
Auffällig war im Übrigen, dass die Anzahl von Abmahnungen wegen der Verwertung von bereits älteren Werken, deren Verbreitung im Internet schon häufiger Inhalt von Abmahnungen war, die Anzahl von Abmahnungen wegen der Verwertung neuer Titel aktuell übersteigt.
Betroffene einer Abmahnung raten wir dringend dazu an, weder die beiliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen noch Zahlungen an die abmahnende Kanzlei zu leisten. Es ist ratsam die Abmahnung zunächst von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.