Die Abmahnung - Das Original
 
 





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27.05.2011 15:54 Alter: 360 Tag(e)

Filesharing-Abmahnungen: Wochenrückblick für die Woche vom 23. Mai – 27. Mai 2011: Abmahnungen durch die Kanzleien Kornmeier & Partner, U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Waldorf Frommer, Sasse & Partner u. a.

In der 21. Kalenderwoche (23. Mai – 27. Mai 2011) gingen unserer Kanzlei Abmahnungen der Kanzleien Kornmeier & Partner, U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Waldorf Frommer, Sasse & Partner und APW Rechtsanwälte und Notar wegen Filesharing zu.

Die in Frankfurt am Main ansässige Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte ging wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film „Lucky Trouble“ im Auftrag der GV World GmbH gegen die Abgemahnten vor.

Für die Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Lucky Trouble“ fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner den Abgemahnten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Betrag in Höhe von 600,00 Euro zu zahlen.

Die Regensburger U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnte die Urheberrechtsverletzung an dem Pornofilm „Charlene in Action/ Die Schmiede der Stars“ im Namen der Magmafilm GmbH ab.

Auch die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH forderte den Abgemahnten dazu auf, einen Betrag in Höhe von 650,00 Euro zu bezahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnte die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen in Beauftragung verschiedener Rechteinhaber ab,

956,00 Euro verlangten die Rechtsanwälte Waldorf Frommer von dem Abgemahnten und die zusätzliche Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Folgende Titel wurden durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt:

  • „Der letzte Tempelritter“ (Film) – Universum Film GmbH
  • „Kasabian – The West Ryder Pauper Lunatic Asylum“ (Musikalbum) – SONY Music Entertainment Germany GmbH

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg wurden wegen dem unerlaubten Anbieten des geschützten Filmwerks „True Legend“ in Tauschbörsen abmahnend tätig.

Beauftragt wurden die Rechtsanwälte Sasse & Partner von der Splendid Film GmbH.

800,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung forderten die Sasse & Partner Rechtsanwälte von dem Abgemahnten.

Die Dortmunder Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar mahnte die Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Werks „Der Plan“ (Film) in Beauftragung durch die Universal Pictures International Germany GmbH ab.

Von dem Abgemahnten verlangte die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Schadensersatzbetrages in Höhe von 450,00 Euro.

Von: RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht)
M. Hampf, stud.iur.

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