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17.11.2011 08:52 Alter: 187 Tag(e)

Filesharing-Abmahnungen: Wochenrückblick KW 45 (07.11.2011 – 11.11.2011)

In der vergangenen 45. Kalenderwoche hat die Abmahntätigkeit der einschlägigen Kanzleien wieder deutlich zugenommen. So sind insbesondere die CSR Rechtsanwälte, um die es in den vergangenen Monaten nach unserer Wahrnehmung eher ruhig war, wieder in bekannten Gefilden unterwegs und mahnen stilecht den Film „Edelweiß E – 10 Grüne Ficker“ im Namen der Oftly-Goldwyn GmbH ab.

Wochenrückblick KW 45

Weiter erreichten uns Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer, welche wegen der unberechtigten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke, u.a. im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen des Filmwerks „Die drei Musketiere“ und im Namen der Frida GbR wegen des Albums „Juwel“ der Künstlergruppe Frida Gold, tätig geworden sind.

Die Münchner Kanzlei hat ihre Abmahnungsschreiben in gestalterischer Hinsicht komplett überarbeitet. Die Seitenzahl des Anschreibens wurde von regelmäßig zwölf Seiten auf nunmehr fünf reduziert. Ausführliche Hinweise zu den überarbeiteten Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer finden Sie hier: www.die-abmahnung.info/news/news-e/article/abmahnung-waldorf-frommer-neue-gestaltung-der-abmahnungen-wegen-filesharing-bzw-urheberrechtsverle.html.

Die illegale Verbreitung des Filmwerks „Shaolin“ wurde in der vergangenen Woche durch die Kanzlei BaumgratenBrandt Rechtsanwälte im Namen der KSM GmbH verfolgt. Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist gegen die unberechtigte Veröffentlichung im Internet des Musikwerks „Echt“ der Künstlergruppe Glasperlenspiel vorgegangen.

Zudem ist die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte auf Tauschbörsennutzer wegen des Titels „So mach ich es auf“ von Bushido & Sido zugegangen und die Rechtsanwälte der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller sind wegen des Filmwerks „Nach dem Abi ist alles erlaubt“ im Auftrag der BB Video GmbH tätig geworden.

Besonders zu erwähnen ist der Auftritt einer weiteren Abmahnkanzlei namens WeSaveYourCopyrigts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt. Unter der Geschäftsführung von Rechtsanwalt Christian Weber, der bislang bei den Anwälten Nümann + Lang tätig war, wird die unberechtigte öffentliche Verbreitung der Tonaufnahme „Turn This Club Around“ des Künstlers R.I.O. feat. U-Jean im Auftrag der Zooland Music GmbH abgemahnt.

Die Abmahnkanzleien fordern die Betroffenen zur Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Begleichung eines pauschalen Betrages zur Abgeltung der entstandenen Schäden von bis zu 1.200,00 Euro auf.

Betroffene sollten keinesfalls voreilig reagieren und die vorgefertigten Unterlassungserklärungen unterschreiben.

Unsere Empfehlung für Abgemahnte ist, sich zunächst (fach-) anwaltlich beraten zu lassen, bevor die Forderungen der abmahnenden Kanzleien ungeprüft erfüllt werden.

RAin Sara Rothermel

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