Die Abmahnung - Das Original
 
 





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09.11.2011 11:13 Alter: 195 Tag(e)

Filesharing-Abmahung: Neue Abmahnkanzlei – WeSaveYourCopyrights

Unter dem Motto “We Save Your Copyrights” versendet die relativ neu gegründete und im Juli 2011 ins Handelsregister eingetragene We Save Your Copyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Intellectual Property Rights Enforcement Abmahnungen unter anderem im Auftrag der Zooland Music GmbH.

Dem geübten Auge entgeht nicht, dass die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbh (im Folgenden: „WSYC“) ein Logo verwendet (zwei Hände halten das „Copyright Zeichen ©“, dass dem Signet der Nümann + Lang Rechtsanwälte sehr ähnelt.

Die Ähnlichkeit ist nicht rein zufällig. Der Geschäftsführer der WSYC ist der – offensichtlich - bei Nümann + Lang ausgeschiedene Christian Weber, der bislang in deren Frankfurter Büro in der Walter Kolb Straße 9-11 tätig war. Unter dieser Anschrift firmiert nunmehr die WSYC, während das Frankfurter Büro von Nümann + Lang nunmehr in die Eschersheimer Landstraße 19-21 verzogen ist.

Ob es sich bei der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH um eine Ausgründung der Nümann + Lang Rechtsanwälte handelt, oder ein ehemaliger Anwalt des Büros mit Nümann + Lang unmittelbar vor der Haustür in Wettbewerb tritt, ist unklar.

Fest steht jedenfalls, dass die hier abmahnende Zooland Music GmbH bislang jedenfalls von Nümann + Lang vertreten wurde. Es kommt jedoch durchaus vor, dass sich Rechteinhaber von mehreren Kanzleien vertreten lassen.

WSYC fordert im Namen der Zooland Music GmbH für die angebliche Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „Turn This Club Around“ des Künstlers „R.I.O. feat. U-Jean“ eine außergerichtliche Vergleichssumme in Höhe von 450,00 Euro. In der gleichen Größenordnung bewegen sich regelmäßig auch die Abmahnungen von Nümann + Lang.

Es ist davon auszugehen, dass durch das Hinzutreten eines neuen Players sich allenfalls die Marktanteile im Abmahngeschäft verschieben werden, aber zunächst keine spürbare Intensivierung der Abmahntätigkeiten insgesamt eintreten dürfte. Da WSYC ausweislich deren Internetpräsenz per 09.11.2011 neben der Zooland Music GmbH die Nesola GmbH (u.a. Joy Denalane – Niemand (Was wir nicht tun) vertreten, ist abzuwarten, ob die WSYC in dem offensichtlich erhofften Masse im Abmahngeschäft mitmischen kann oder eher eine Randerscheinung bleiben wird.

Von: RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht)
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