In der 20. Kalenderwoche (16. Mai – 20. Mai 2011) erhielt unsere Kanzlei Kenntnis von Abmahnungen der Kanzleien Schalast & Partner, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sasse & Partner, Schulenberg & Schenk und Denecke von Haxthausen & Partner in Bezug auf Filesharing.
Die in Frankfurt am Main ansässige Kanzlei Schalast & Partner mahnte die unerlaubte Verwertung der geschützten Tonaufnahme „Tom Novy – Now or Never (Kontor House of House)“ im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ab.
Für die Urheberrechtsverletzung an dieser Tonaufnahme verlangten die Rechtsanwälte Schalast & Partner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von 290,00 Euro.
Die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer gingen wegen der unerlaubten Verwertung verschiedener geschützter Werke gegen die Abgemahnten vor.
Pro Verletzung des Urheberrechts forderten die Waldorf Frommer Rechtsanwälte einen Betrag in Höhe von 956,00 Euro.
Zusätzlich sollte der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber den jeweiligen Rechteinhabern abgeben.
Folgende Titel wurden durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt:
Die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg mahnte die Urheberrechtsverletzung an dem Pornofilm „Anal Inferno“ im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ab.
Auch hier verlangten die U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung eines Betrages in Höhe von 650,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung von den Abgemahnten.
Die Hamburger Kanzlei Sasse & Partner mahnte das unerlaubte Anbieten des geschützten Filmwerkes „Heartless“ in Tauschbörsen im Namen der Senator Film Verleih GmbH ab.
800,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung waren die Forderungen der Kanzlei Sasse & Partner.
Die ebenfalls in Hamburg tätigen Anwälte Schulenberg & Schenk mahnten im Auftrag der Los Banditos FILMS GmbH die Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörsen an dem Film „Housebroken – Daddy kommt zurück“ ab.
Die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte forderten die Abgemahnten dazu auf, wegen dem Verstoß gegen das Urheberrecht 1.298,00 Euro zu leisten und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.
Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wurde die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner aus Berlin abmahnend tätig.
Die Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner bezog sich auf die unerlaubte Verwertung der geschützten Tonaufnahme „Martin Solveig & Dragonette – Hello (X-Diaries Love Sun and Fun Vol. 2)“.
390,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lautete die Forderung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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