Die Regensburger U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnte die Urheberrechtsverletzungen an den Pornofilmen „Double Anal Pounding“ und „Dirty Panties“ im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ab.
Für die Urheberrechtsverletzung verlangte die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von den Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,00 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg gingen wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gegen die Abgemahnten vor.
Auch die Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft forderte von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines gewissen Schadensersatzbetrages.
Folgende Titel wurden von der Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft abgemahnt:
Die in Hamburg ansässige Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnte in einer Abmahnung die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen im Namen der Universal Music GmbH ab.
Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 1.200,00 Euro Vergleichsbetrag wurden in dieser Abmahnung von den Abgemahnten durch die Kanzlei Rasch verlangt.
Diese Musiktitel waren in der Abmahnung der Kanzlei Rasch aufgelistet:
Die Kanzlei Schroeder aus Kiel wurde wegen der Verletzung des Urheberrechts an dem Pornofilm „Czech Pissing Queens #4 – Zuzana“ im Internet abmahnend tätig.
Beauftrag wurde die Kanzlei Schroeder vom Rechteinhaber Peter Banks.
Hier sollten die Abmahnten 750,00 Euro leisten und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.
Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main mahnten die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Office Romance. Our time“ in Beauftragung durch die GV World GmbH ab.
Die Forderung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner lautete in dieser Abmahnung, 600,00 Euro als pauschaler Schadensersatzbetrag und die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Grund der Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar (ehemals Auffenberg & Witte Rechtsanwälte) aus Dortmund war die unerlaubte Verwertung des urheberrechtlich geschützten Werks „Fast and Furious Five“ (Film) im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH.
450,00 Euro sollte der Abgemahnte bezahlen und zusätzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, so die Forderungen der Kanzlei APW.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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