Geht der Angemahnte nicht auf das „entgegenkommende“ Vergleichsangebot der Kanzlei ein, folgt eine Mahnung mit deutlich höheren Beträgen von fast 1200,00 Euro. Wird auch dieses Angebot durch den Abgemahnten nicht angenommen hat die Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte die Angelegenheiten häufig an das Inkassounternehmen infoscore Forderungsmanagement abgegeben.
Diese wendeten sich, obwohl bereits eine Rechtsanwaltskanzlei auf Seiten des Abgemahnten tätig war, direkt an den Betroffenen und forderten die Zahlung eines um die Inkassogebühren erhöhten Betrags.
Sind die Abgemahnten auch hier nicht auf die Forderungen eingegangen meldete sich, wiederum direkt bei dem Betroffenen, die Rechtsanwaltskanzlei Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und macht eine erneut erhöhte Forderung geltend.
Betroffene sollten sich auch davon nicht einschüchtern lassen und keinesfalls die nun mehrfach erhöhte Forderung begleichen.
Von der bisherigen Vorgehensweise scheint die Kanzlei Schutt Waetke nun Abstand genommen zu haben. Uns wurden kürzlich Schreiben des Rechtsanwalts André Breddermann zugeleitet, mit welchen die vorher von der Kanzlei Schutt Waetke geltend gemachten Forderungen nun von Rechtsanwalt Breddermann eingefordert werden. Auch dieser hat die Forderung jeweils massiv erhöht und fordert den Abgemahnten unter letztmaliger Fristsetzung zur Zahlung von 1131,80 Euro auf.
Über die Gründe dieser Verfahrensänderung kann nur spekuliert werden. Möglich erscheinen hier verschiedene Szenarien, von Unrentabilität bis hin zum Misserfolg.
Rechtsanwalt Breddermann führt nun für unterschiedliche Mandanten der Kanzlei Schutt Waetke die weitere Geltendmachung der Forderung durch.
Auch die Kanzlei SKW Schwarz hat sich der bisherigen Vorgehensweise der Kanzlei Schutt Waetke bedient. Es bleibt abzuwarten, ob diese auch von infoscore Forderungsmanagement und der Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschafts mbH Abstand nehmen.
Sollten Sie eine Abmahnung der genannten Rechtsanwaltskanzleien oder eine weiterführende Geltendmachung der Forderung erhalten ist es dringend anzuraten, diese durch einen Fachanwalt für Urheberrecht prüfen zu lassen.
Keinesfalls sollte überstürzt auf derartige Schreiben reagiert werden.
| Von: | RAin Sara Rothermel |
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