Beauftragt durch die Constantin Film Verleih GmbH mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München erneut die unerlaubte Verwertung des geschützten Werkes „Gesetz der Rache“ (Film) ab.
956,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte von den Abgemahnten.
Bereits am 10. Februar 2010 berichteten wird darüber, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gesetz der Rache“ im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH abmahnten.
Ebenso wie heute fielen die Forderungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegenüber den Abgemahnten aus.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) M. Hampf, stud.iur. |
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