Die Abmahnung - Das Original
 
 





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16.05.2011 12:08 Alter: 1 Jahr(e)

„Gesetz der Rache“(Film) – Constantin Film Verleih GmbH lässt durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte wieder abmahnen – Abmahnung vom 05. Mai 2011

Beauftragt durch die Constantin Film Verleih GmbH mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München erneut die unerlaubte Verwertung des geschützten Werkes „Gesetz der Rache“ (Film) ab.

956,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte von den Abgemahnten.

Bereits am 10. Februar 2010 berichteten wird darüber, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gesetz der Rache“ im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH abmahnten.

Ebenso wie heute fielen die Forderungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegenüber den Abgemahnten aus.

Von: RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht)
M. Hampf, stud.iur.

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