Uns liegt ein Vorgang vor, in dem Getty Images den Betroffenen wegen einer vermeintlichen Verletzung von Urheberrechten im Internet in Anspruch genommen hat. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, ein Bild ohne Zahlung einer Lizenzgebühr an Getty Images auf seiner Homepage veröffentlicht zu haben.
Der Betroffene wurde aufgefordert, innerhalb einer Frist von 21 Tagen Lizenzgebühren von insgesamt 911,25 Euro zu zahlen. Dem ist er nicht nachgekommen sondern hat eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.
Getty Images ist darauf nicht eingegangen und stellte eine Nachfrist von 14 Tagen zur Zahlung des Betrages und drohe mit Schreiben vom 15. Januar Abgabe der Angelegenheit an deren Rechtsanwälte.
Nach über einem Jahr Funkstille meldeten sich nunmehr die Waldorf Rechtsanwälte mit Schreiben vom 13.05.2011 und forderten den Betroffenen nunmehr zur Zahlung von 2.120,00 Euro Schadensersatz zzgl. Anwaltsgebühren in Höhe von 229,30 Euro auf.
Die Schadensersatzforderung wurde durch die Abgabe mehr als verdoppelt.
Wir raten daher, im Falle einer Zahlungsaufforderung von Getty Images umgehend einen auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren, um derartige Entwicklungen zu verhindern.
| Von: | RA Ihmor, LL.M. (IT-Recht) |
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