Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte wünscht ein besinnliches Weihnachtsfest und geruhsame Feiertage! Zwischen den Jahren, d.h. vom 27.12 – 30.12.2011, ist unsere Kanzlei zu den gewohnten Zeiten (8 – 18 Uhr, Freitag den 30.12. bis 15 Uhr) geöffnet. Außerhalb der Öffnungszeiten sind wir jederzeit per Email erreichbar.
Ihre GGR Rechtsanwälte