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07.09.2011 16:19 Alter: 257 Tag(e)

Google geht weiter gegen illegale Downloadangebote vor und sieht erste Erfolge

Google wurde im vergangenen Jahr von Rechteinhabern zu energischerem Vorgehen gegen illegale Angebote für Downloads gedrängt. Laut Google zeigen die Maßnahmen erste Erfolge.

Der Senior Vice President des Unternehmens, Kent Walker, hatte sich positiv zu den Maßnahmen im Google Blog geäußert.

Google hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die illegalen Angebote einzudämmen. Unter anderem wurden Anfragen zu Löschungsbegehren von betroffenen Rechteinhabern schneller bearbeitet sowie eine Differenzierung der Google-Suche vorgenommen. So wird u.a. die automatische Begriffsvervollständigung für Torrent-Suchbegriffe nicht ausgeführt. Dies hat zur Folge, dass Suchende den genauen Suchbegriff kennen müssen. Ist das nicht der Fall, bleibt die Suche nach dem illegalen Inhalt erfolglos.

Weiter hat das Unternehmen die Reihenfolge der Suchergebnis-Anzeige verändert. Dem Suchenden werden legale Downloadangebote nun vor den möglichen Torrentangeboten angezeigt.

Walker betonte in seinem Beitrag, dass der Konzern sehr hoffe, mit diesen Maßnahmen legale Angebote zu fördern. Auch der neue Dienst, Music Rich Snippets, soll dazu beitragen. Dieser neue Dienst zeigt seinen Nutzern einen direkten Link zu einem legalen Musikangebot, wie z.B. MySpace.

Weiter hat das Unternehmen den Dienst AdSense erheblich verschärft, um gegen professionelle und kommerzielle illegale Angebote vorzugehen. Erhält Google von Rechteinhabern Hinweise auf illegale Downloadangebote, wird der zugehörige AdSense-Account von dem Unternehmen gelöscht bzw. bis zur endgültigen Klärung vorübergehend gesperrt. Mit dieser Vorgehensweise passt Google sich anderen Internetplattformen an.

Auch die Videoplattform Youtube verfolgt von Rechteinhabern gemeldete Urheberrechtsverstöße und sperrt entsprechend gekennzeichnete Inhalte, bis eine endgültige Klärung stattgefunden hat. Fällt ein Nutzer vermehrt durch den Upload von geschützten Inhalten auf, wird sein Nutzerkonto von Youtube vorübergehend gesperrt oder endgültig gelöscht.


RA Röttger, LL.M.

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